Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt grundsätzlich eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Vertragsende – für die Tarife Comfort, Exclusiv und Excellent wird jedoch auf diese Frist verzichtet. Erfahren Sie, wie sich der Vertrag verlängert und über welche Wege Sie kündigen können.
Der Verzicht auf die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gilt für die Tarife:
- Comfort
- Exclusiv
- Excellent
Bei allen anderen Tarifen gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Vertragsende.
Hier gilt: Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Wenn Sie Ihre Hausratversicherung bei der Ammerländer Versicherung kündigen möchten, dann senden Sie bitte unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer und dem gewünschten Versicherungsende eine schriftliche Mitteilung an:
https://www.ammerlaender-versicherung.de/kontakt.aspx
oder per E-Mail:
info@ammerlaender-versicherung.de
oder per Post:
Ammerländer Versicherung VVaG
Bahnhofstr. 8
26655 Westerstede
Was bedeutet das konkret?
Ob Sie eine Kündigungsfrist einhalten müssen, hängt von Ihrem Tarif ab. In den Tarifen Comfort, Exclusiv und Excellent wird auf die dreimonatige Frist zum Ende des Versicherungsjahres verzichtet. In allen übrigen Tarifen müssen Sie die Kündigung so einreichen, dass sie spätestens drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres beim Versicherer eingeht – sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung erfolgt schriftlich mit Angabe Ihrer Versicherungsnummer und dem gewünschten Versicherungsende.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei der Hausratversicherung?
Bei den meisten Tarifen gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Vertragsende. In den Tarifen Comfort, Exclusiv und Excellent wird auf diese Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres verzichtet.
Für welche Tarife gilt der Verzicht auf die Kündigungsfrist?
Der Verzicht auf die dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres gilt für die Tarife Comfort, Exclusiv und Excellent.
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig kündige?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Kann ich einen Vertrag mit langer Laufzeit vorzeitig kündigen?
Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren kann der Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Wie kann ich meine Hausratversicherung kündigen?
Senden Sie eine schriftliche Mitteilung unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer und dem gewünschten Versicherungsende über das Kontaktformular, per E-Mail an info@ammerlaender-versicherung.de oder per Post an die Ammerländer Versicherung VVaG, Bahnhofstr. 8, 26655 Westerstede.
