In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung sind im Tarif Excellent beruflich und gewerblich genutzte Sachen in reinen Arbeitszimmern mitversichert – inklusive Arbeitsgeräten und Einrichtungsgegenständen. Erfahren Sie, welche Räume zum Versicherungsort zählen und was ausgeschlossen ist.
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Alle beruflich genutzten Sachen in reinen Arbeitszimmern:
- Mitversichert sind in Erweiterung der VHB 2022 Abschnitt „A“ § 6 im Excellent-Schutz sämtliche Sachen in versicherten Räumen, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.
- Zu den versicherten Räumlichkeiten zählen auch ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume, sofern darin keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr stattfindet.
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Versicherte Sachen:
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen, sind versichert.
- Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
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Versicherungsort:
- Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).
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Was bedeutet das konkret?
Nutzen Sie zu Hause ein reines Arbeitszimmer für Ihren Beruf oder Ihr Gewerbe, sind die dort befindlichen Sachen im Excellent-Schutz mitversichert. Das gilt auch für Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden – vorausgesetzt, dort arbeiten keine Angestellten und es gibt keinen Publikumsverkehr. Versichert sind dabei Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände; Handelswaren und Musterkollektionen sind ausgenommen. Ob ein Raum zur Wohnung zählt, hängt davon ab, ob er nur über die Wohnung betretbar ist.
Häufige Fragen
Sind beruflich genutzte Sachen im Arbeitszimmer mitversichert?
Ja. Im Excellent-Schutz sind in Erweiterung der VHB 2022 Abschnitt „A“ § 6 sämtliche Sachen in versicherten Räumen mitversichert, die dem Beruf oder Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.
Welche Sachen sind konkret versichert?
Versichert sind Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Handelswaren und Musterkollektionen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gehören rein beruflich genutzte Räume zur Wohnung?
Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung – es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sogenanntes Arbeitszimmer in der Wohnung).
Gilt der Schutz auch bei Angestellten oder Publikumsverkehr?
Ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume zählen zu den versicherten Räumlichkeiten, sofern darin keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr stattfindet.
