Bei der Ammerländer Versicherung haben Sie in der Hausratversicherung bei mehrjährigen Verträgen ein besonderes Kündigungsrecht: Läuft der Vertrag über mehr als drei Jahre, können Sie ihn zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Wichtig sind dabei die dreimonatige Frist und der rechtzeitige Zugang beim Versicherer.
Für die Kündigung bei mehrjährigen Verträgen in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt Folgendes:
- Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen.
- Dabei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.
Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Hausratvertrag für mehr als drei Jahre abgeschlossen wurde, sind Sie nicht dauerhaft daran gebunden. Nach Ablauf des dritten Jahres – und danach jedes weiteren Jahres – können Sie den Vertrag beenden. Achten Sie darauf, dass Ihre Kündigung rechtzeitig, also mindestens drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres, beim Versicherer eingeht.
Häufige Fragen
Wann kann ich einen mehrjährigen Hausratvertrag kündigen?
Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren können Sie zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Es ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.
Bis wann muss die Kündigung beim Versicherer eingehen?
Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Wer kann bei mehrjährigen Verträgen kündigen?
Dieses Kündigungsrecht bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren steht dem Versicherungsnehmer zu.
Dokumentversion: 2022.02
