Wer in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern absichert, muss diese weiteren Verträge unverzüglich melden – inklusive Angabe des anderen Versicherers und der Versicherungssumme.
Anzeigepflicht bei mehreren Versicherern:
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen.
In der Mitteilung sind anzugeben:
- der andere Versicherer
- die Versicherungssumme
Was bedeutet das konkret?
Besteht für denselben Hausrat und dasselbe Risiko noch eine weitere Versicherung bei einem anderen Anbieter, sollte man dies dem Versicherer ohne Verzögerung mitteilen. Dabei gibt man an, um welchen anderen Versicherer es sich handelt und über welche Versicherungssumme dieser Vertrag läuft.
Häufige Fragen
Wann muss ich eine weitere Versicherung melden?
Wenn Sie bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert haben, müssen Sie die andere Versicherung unverzüglich mitteilen.
Welche Angaben muss die Mitteilung enthalten?
In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben.
Bis wann muss die Mitteilung erfolgen?
Die andere Versicherung ist dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen.
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn die Verträge unterschiedliche Gefahren abdecken?
Die Anzeigepflicht besteht, wenn ein Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert ist.