In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Diensträder und Lastenräder eine klare Altersgrenze: Fahrräder dürfen bei Versicherungsbeginn nicht älter als sechs Monate sein, wobei die Erstkaufrechnung als Nachweis dient.
In der E-Bike Versicherung gilt für Diensträder und Lastenräder:
- Fahrräder dürfen nicht älter als 6 Monate sein (laut Erstkaufrechnung).
Was bedeutet das konkret?
Diensträder und Lastenräder können nur dann in die E-Bike Versicherung aufgenommen werden, wenn sie noch relativ neu sind. Als Maßstab dient das Datum auf der Erstkaufrechnung: Ab diesem Zeitpunkt darf das Rad höchstens ein halbes Jahr alt sein.
Häufige Fragen
Wie alt darf ein E-Bike für die Versicherung sein?
Diensträder und Lastenräder dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Womit wird das Alter des Fahrrads nachgewiesen?
Das Alter wird anhand der Erstkaufrechnung nachgewiesen.
Für welche Räder gilt diese Altersgrenze?
Die Altersgrenze von 6 Monaten gilt für Diensträder und Lastenräder.
