Bei der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung erfahren Sie für Diensträder und Lastenräder, wie sich die Leistung verhält, wenn parallel andere Versicherungsverträge bestehen und wer im Schadenfall zuerst zahlt.
In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Diensträder und Lastenräder:
Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist.
Wird vom Versicherungsnehmer aus diesem Versicherungsvertrag eine Regulierung verlangt, wird der Versicherer in Vorleistung treten und den Schadenfall bedingungsgemäß regulieren.
Was bedeutet das konkret?
Bestehen für ein Dienstrad oder Lastenrad mehrere Versicherungen, sind zunächst die Leistungen aus den anderen Verträgen maßgeblich. Verlangen Sie dennoch die Regulierung über diesen Vertrag, kümmert sich der Versicherer zunächst um die Abwicklung und reguliert den Schaden gemäß den Bedingungen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Versicherung zahlt, wenn mehrere Verträge bestehen?
Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.
Was gilt, wenn auch der andere Vertrag nachrangig haftet?
Der Vorrang der anderen Leistungsverpflichtungen gilt auch dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist.
Was passiert, wenn ich die Regulierung über diesen Vertrag verlange?
Wird vom Versicherungsnehmer aus diesem Versicherungsvertrag eine Regulierung verlangt, tritt der Versicherer in Vorleistung und reguliert den Schadenfall bedingungsgemäß.
Für welche Räder gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung für Diensträder und Lastenräder.
