In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung müssen Diensträder und Lastenräder mit einem eigenständigen, verkehrsüblichen Schloss gesichert werden – kein Zahlen- oder Rahmenschloss. Erfahren Sie, was „verkehrsüblich“ bedeutet und wann die Verschlussvorschrift entfällt.
In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Diensträder und Lastenräder:
- Das Fahrrad muss mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss (kein Zahlenschloss) abgeschlossen werden.
- In einem ausschließlich selbstgenutzten abgeschlossenen Gebäude / Raum / Schuppen entfällt die Verschlussvorschrift.
Verkehrsüblich bedeutet in dem Zusammenhang 'auf übliche Art und Weise'. Sprich, das Schloss kann ein ganz normales Schloss (Bügelschloss, Kettenschloss o.ä.) aus dem Einzelhandel sein. Rahmen- und Zahlenschlösser sind hiervon ausgeschlossen.
Das Fahrrad sollte jedoch als angeschlossen erkennbar, und das Schloss natürlich geschlossen sein. Dann gilt das Fahrrad in 'verkehrsüblicher Weise' als angeschlossen und gesichert, sodass Versicherungsschutz gewährleistet ist.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Dienst- oder Lastenrad sollten Sie mit einem handelsüblichen Schloss – etwa einem Bügel- oder Kettenschloss – abschließen und sichtbar anschließen. Zahlen- und Rahmenschlösser sind dafür nicht vorgesehen. Steht das Rad in einem abgeschlossenen, ausschließlich von Ihnen genutzten Raum, Gebäude oder Schuppen, müssen Sie es nicht zusätzlich abschließen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welches Schloss muss ich für mein Dienst- oder Lastenrad verwenden?
Es muss ein eigenständiges, verkehrsübliches Schloss sein – zum Beispiel ein Bügel- oder Kettenschloss aus dem Einzelhandel. Zahlen- und Rahmenschlösser sind ausgeschlossen.
Was bedeutet „verkehrsüblich“?
„Verkehrsüblich“ bedeutet in diesem Zusammenhang 'auf übliche Art und Weise'. Das Schloss kann also ein ganz normales Schloss aus dem Einzelhandel sein, wie ein Bügel- oder Kettenschloss.
Wann entfällt die Verschlussvorschrift?
In einem ausschließlich selbstgenutzten abgeschlossenen Gebäude, Raum oder Schuppen entfällt die Verschlussvorschrift.
Worauf muss ich beim Anschließen achten?
Das Fahrrad sollte als angeschlossen erkennbar und das Schloss geschlossen sein. Dann gilt das Fahrrad in 'verkehrsüblicher Weise' als angeschlossen und gesichert, sodass Versicherungsschutz gewährleistet ist.
