Werden gestohlene oder verlorene Diensträder und Lastenräder in der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung wieder aufgefunden, gelten klare Regeln: Der Fund ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen, und nach einer bereits gezahlten Entschädigung besteht ein Wahlrecht zwischen Rückzahlung und Überlassung der Sache.
In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Diensträder und Lastenräder:
1. Anzeigepflicht bei Wiederauffinden:
Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt, so hat der Versicherungsnehmer nach Kenntniserlangung dies dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
2. Rückerlangung nach gezahlter Entschädigung:
Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, so hat er die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen.
Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb eines Monats nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
3. Ausgetauschte Teile:
Der Versicherer behält es sich vor, ausgetauschte Teile vom Fachhändler einzufordern und zu übernehmen.
Was bedeutet das konkret?
Taucht ein zuvor gestohlenes oder verlorenes Rad wieder auf, muss man das dem Versicherer sofort schriftlich melden. Wurde für den Verlust bereits Geld ausgezahlt und man bekommt das Rad zurück, kann man entweder das Geld zurückgeben oder das Rad dem Versicherer überlassen. Diese Entscheidung sollte man rechtzeitig treffen, sonst entscheidet der Versicherer. Auch ausgetauschte Teile kann der Versicherer sich vom Fachhändler geben lassen.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn mein Dienst- oder Lastenrad wieder auftaucht?
Wird der Verbleib der abhanden gekommenen Sache ermittelt, müssen Sie dies dem Versicherer nach Kenntniserlangung unverzüglich schriftlich anzeigen.
Was passiert, wenn ich das Rad zurückbekomme, obwohl schon eine Entschädigung gezahlt wurde?
Sie müssen entweder die gezahlte Entschädigung zurückzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung stellen.
Wie lange habe ich Zeit, dieses Wahlrecht auszuüben?
Das Wahlrecht ist innerhalb eines Monats nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
Was gilt für ausgetauschte Teile?
Der Versicherer behält es sich vor, ausgetauschte Teile vom Fachhändler einzufordern und zu übernehmen.
