Bei der Ammerländer Versicherung beginnt der Versicherungsschutz zum beantragten Versicherungsbeginn – frühestens jedoch einen Tag nach der Antragstellung. Wann genau der Schutz startet und worauf es beim Zeitpunkt der Antragstellung ankommt, erfahren Sie hier kompakt erklärt.
Der Versicherungsschutz besteht ab dem beantragten Versicherungsbeginn, frühestens jedoch einen Tag nach Antragstellung.
Was bedeutet das konkret?
Sie können bei der Antragstellung einen Wunschtermin für den Beginn Ihrer Versicherung angeben. Der Schutz gilt ab diesem beantragten Termin. Liegt der gewünschte Termin allerdings sehr nah am Zeitpunkt der Antragstellung, greift der Schutz frühestens am Tag nach der Antragstellung – also nicht rückwirkend und nicht am selben Tag.
Häufige Fragen
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht ab dem beantragten Versicherungsbeginn, frühestens jedoch einen Tag nach der Antragstellung.
Kann der Schutz schon am Tag der Antragstellung beginnen?
Nein. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens einen Tag nach der Antragstellung.
Kann ich einen eigenen Wunschtermin für den Beginn angeben?
Ja. Der Versicherungsschutz gewährt Schutz ab dem von Ihnen beantragten Versicherungsbeginn – frühestens jedoch einen Tag nach der Antragstellung.
