In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung sind Beschädigungen durch Verschleiß bei Diensträdern und Lastenrädern mitversichert – auch an Reifen und Bremsen. Entscheidend ist das Alter des Fahrrades und beim Akku die verbliebene Leistungskapazität.
Mitversicherung von Verschleiß (auch an Reifen und Bremsen)
Beschädigungen infolge von Verschleiß sind versichert, wenn das Fahrrad (inkl. Akku und Motor) zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 5 Jahre ist. Berechnungsgrundlage hierfür ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung des Fahrrades (keine Gebrauchtfahrradrechnung).
Die Kosten für den Austausch des Akkus infolge von Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig, wenn die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft um 50 % unterschritten wird.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung gilt für Diensträder und Lastenräder in der E-Bike Versicherung. Sie besagt vereinfacht: Schäden durch normalen Verschleiß – etwa an Reifen und Bremsen – sind grundsätzlich abgedeckt, solange das Rad noch relativ neu ist. Für den Akku gilt eine besondere Voraussetzung, die sich an dessen verbliebener Leistungsfähigkeit orientiert. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Für welche Fahrräder gilt die Verschleiß-Regelung?
Sie gilt in der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung für Diensträder und Lastenräder.
Ist Verschleiß an Reifen und Bremsen mitversichert?
Ja, Beschädigungen infolge von Verschleiß sind versichert – auch an Reifen und Bremsen –, wenn das Fahrrad zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 5 Jahre ist.
Wie wird das Alter des Fahrrades berechnet?
Berechnungsgrundlage ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung des Fahrrades. Eine Gebrauchtfahrradrechnung ist dafür nicht maßgeblich.
Wann werden die Kosten für einen Akku-Austausch wegen Verschleiß erstattet?
Nur dann, wenn die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft um 50 % unterschritten wird.
