In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung müssen Versicherungsnehmer bei Diensträdern und Lastenrädern bestimmte Pflichten einhalten – vor und nach einem Schaden. Dazu zählen die Sicherung mit einem verkehrsüblichen Schloss, die unverzügliche Schadenmeldung und das Einreichen der richtigen Nachweise. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert Leistungskürzungen oder den Verlust des Anspruchs.
Vor Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,
- das versicherte Fahrrad zum Schutz gegen Diebstahl mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss (kein Zahlenschloss) abzuschließen.
- bei Unterbringung in einem ausschließlich selbstgenutzten abgeschlossenen Gebäude / Raum / Schuppen entfällt die Verschlussvorschrift nach Punkt 1.
- das versicherte Fahrrad jederzeit nach Vorgabe des Herstellers in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
- wenn das versicherte Fahrrad (auch aus Carbon) keine Rahmennummer hat, dieses bei der Polizei codieren zu lassen.
- dem Versicherer einen nachträglichen Anbau oder Umbau fester Teile, welche sich auf die Versicherungssumme auswirken, schriftlich anzuzeigen.
Nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherungsnehmer hat nach Eintritt des Versicherungsfalles
- dem Versicherer den Schadeneintritt unverzüglich – ggf. auch mündlich oder telefonisch – anzuzeigen.
- im Falle von Diebstahl / Einbruchdiebstahl / Raub / Teilediebstahl oder Totalschaden die Rechnung für das versicherte Fahrrad und ggf. fest montierter Anbauteile im Original sowie die Rechnung für das neu erworbene Fahrrad in Kopie einzureichen.
- im Falle von Diebstahl / Einbruchdiebstahl zusätzlich die Rechnung für das verwendete Fahrradschloss im Original einzureichen.
- Schäden durch strafbare Handlungen sowie infolge von Brand oder Explosion unverzüglich der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen und den Versicherer bei der Polizei im Schadenprotokoll anzugeben.
- bei Reparaturen aufgrund von Beschädigungen die entsprechende Rechnung der Fahrradwerkstatt einzureichen. Die Rechnung muss Angaben zum versicherten Fahrrad wie z. B. Marke, Typ, Rahmennummer enthalten. Bei Reparaturkosten, die voraussichtlich 150,- EURO übersteigen, ist dem Versicherer vor Reparaturausführung ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorzulegen.
- Schäden am aufgegebenen Fahrrad unverzüglich dem Beförderungsunternehmen zu melden. Entsprechende Bescheinigungen sind vorzulegen.
- dem Versicherer auf Verlangen jede Auskunft in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten.
- alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten führen könnte (Schadenminderungspflicht).
Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen
Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Nr. 1 oder 2 vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.
Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.
Was bedeutet das konkret?
Damit der Versicherungsschutz für Dienst- und Lastenräder greift, gibt es klare Spielregeln. Vor einem Schaden geht es vor allem um Sicherung und Pflege des Rades sowie um die Meldung von Umbauten. Tritt ein Schaden ein, sind eine schnelle Meldung und die passenden Nachweise wichtig. Wer diese Pflichten nicht einhält, muss mit Nachteilen bei der Leistung rechnen – im schlimmsten Fall bis zum vollständigen Verlust des Anspruchs.
Häufige Fragen
Mit welchem Schloss muss das Fahrrad gesichert werden?
Das versicherte Fahrrad ist mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss abzuschließen. Ein Zahlenschloss ist nicht zulässig. In einem ausschließlich selbstgenutzten abgeschlossenen Gebäude, Raum oder Schuppen entfällt diese Verschlussvorschrift.
Ab welchen Reparaturkosten ist ein Kostenvoranschlag nötig?
Bei Reparaturkosten, die voraussichtlich 150,- EURO übersteigen, ist dem Versicherer vor Reparaturausführung ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorzulegen.
Was ist bei Diebstahl oder Einbruchdiebstahl einzureichen?
Einzureichen sind die Rechnung für das versicherte Fahrrad und ggf. fest montierter Anbauteile im Original, die Rechnung für das neu erworbene Fahrrad in Kopie sowie zusätzlich die Rechnung für das verwendete Fahrradschloss im Original.
Was passiert bei einer Verletzung der Obliegenheiten?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer von der Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung darf er die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.
Muss ein Fahrrad ohne Rahmennummer codiert werden?
Ja. Wenn das versicherte Fahrrad (auch aus Carbon) keine Rahmennummer hat, ist es bei der Polizei codieren zu lassen.
