Die E-Bike-Versicherung der Ammerländer Versicherung schützt gewerblich genutzte Räder mit drei Tarifvarianten – für Diensträder, Lastenräder und gewerbliche Räder. Versichert sind Fahrräder mit oder ohne Hilfsmotor gegen Diebstahl, Raub, Reparaturkosten sowie mit Akku- und Motorschutz, Mobilitätsleistungen und Ausfalldeckung.
In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gibt es für gewerblich genutzte Räder drei Tarifvarianten:
- Fahrrad-Vollkaskoversicherung für Diensträder: Für Arbeitgeber, Selbstständige und Freiberufler mit einem dienstlich genutzten Rad [mehr]
- Fahrrad-Vollkaskoversicherung für Lastenräder: Für Gewerbetreibende, die ihre Räder zu logistischen Zwecken nutzen [mehr]
- Fahrrad-Diebstahlversicherung für gewerbliche Räder: Für Gewerbetreibende, die ihre Räder gegen den Diebstahl absichern möchten (auch Verleih und Vermietung) [mehr]
Was ist versichert in der E-Bike-Versicherung Gewerbe?
Versichert sind die gemeldeten bzw. nachgemeldeten Fahrräder mit oder ohne Hilfsmotor (elektrounterstütztes Fahrrad bzw. Pedelec) einschließlich der fest mit dem jeweiligen Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Anbauteile (wie Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger usw.), die einem festen Nutzer zugeordnet sind.
- Neuwertentschädigung, max. 15.000,- Euro
- Für Diensträder: Versicherungsdauer je Fahrrad 36, 42, 48, 54 oder 60 Monate
- Für Lastenräder und gewerbliche Räder: Versicherungsdauer je Fahrrad unbegrenzt
- Strafbare Handlungen
- Diebstahl des Fahrrades
- Verlust des Fahrrades durch Raub
- Einbruchdiebstahl
- Teilediebstahl (auch Akku)
Reparaturkosten:
- Unfall (auch mit einem Transportmittel)
- Vandalismus
- Fall- oder Sturzschäden
- Brand, Explosion, Blitzschlag
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch
- Verschleiß (nicht an Reifen und Bremsen) max. 3 oder 5 Jahre
- Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten
Akku- und Motorschutz:
- Feuchtigkeitsschäden
- Elektronikschäden
- Grobe Fahrlässigkeit
Mobilität – Kostenübernahme bis max. 500,- Euro:
- Ersatzfahrrad (max. 21 Tage)
- Transport zum nächstgelegenen Fahrradreparaturbetrieb
- Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Zusätzliche Übernachtungen bei einer Reise (max. 3 Nächte)
Ausfalldeckung bei Arbeitsunfähigkeit:
- Übernahme der Leasingraten (nur für Diensträder)
Was bedeutet das konkret?
Die gewerbliche E-Bike-Versicherung deckt je nach Tarifvariante Diensträder, Lastenräder oder gewerbliche Räder ab. Versichert sind Fahrräder mit oder ohne Hilfsmotor samt fest verbundener Anbauteile. Neben Diebstahl, Raub und Einbruchdiebstahl sind auch Reparaturkosten nach Unfällen, Naturereignissen oder Bedienungsfehlern abgedeckt. Hinzu kommen Akku- und Motorschutz, Mobilitätsleistungen sowie – bei Diensträdern – die Übernahme von Leasingraten während einer Arbeitsunfähigkeit.
Häufige Fragen
Welche Tarifvarianten gibt es für gewerblich genutzte Räder?
Es gibt drei Varianten: die Fahrrad-Vollkaskoversicherung für Diensträder, die Fahrrad-Vollkaskoversicherung für Lastenräder und die Fahrrad-Diebstahlversicherung für gewerbliche Räder (auch Verleih und Vermietung).
Bis zu welcher Höhe erfolgt die Entschädigung?
Es gilt eine Neuwertentschädigung von maximal 15.000,- Euro.
Ist der Akku mitversichert?
Ja. Der Teilediebstahl umfasst auch den Akku, und der Akku- und Motorschutz deckt Feuchtigkeitsschäden, Elektronikschäden sowie grobe Fahrlässigkeit ab.
Welche Leistungen bietet die Mobilitätsleistung?
Bis maximal 500,- Euro werden ein Ersatzfahrrad (max. 21 Tage), der Transport zum nächstgelegenen Fahrradreparaturbetrieb, die Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie zusätzliche Übernachtungen bei einer Reise (max. 3 Nächte) übernommen.
Werden Leasingraten bei Arbeitsunfähigkeit übernommen?
Die Übernahme der Leasingraten im Rahmen der Ausfalldeckung bei Arbeitsunfähigkeit gilt nur für Diensträder.
