In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung sind Diensträder und Lastenräder mit einem Kaufpreis bis 15.000 EURO versicherbar – ob mit oder ohne elektrische Tretunterstützung. Erfahren Sie, welche Anbauteile mitversichert sind und welche Bedingung für die Nutzerzuordnung gilt.
In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Diensträder und Lastenräder:
Versicherbar sind Fahrräder mit einem Kaufpreis bis 15.000,- EURO ohne und mit elektrischer Tretunterstützung (Pedelec/E-Bike).
Mitversichert sind die fest mit dem jeweiligen Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Anbauteile:
- Sattel
- Lenker
- Lampen
- Gepäckträger usw.
Versichert sind ferner nur die Fahrräder, die einem festen Nutzer zugeordnet sind.
Was bedeutet das konkret?
Sie können Diensträder und Lastenräder absichern, solange der Kaufpreis die genannte Obergrenze nicht überschreitet. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Rad eine elektrische Tretunterstützung besitzt oder nicht. Fest verbaute Teile, die zur Funktion des Rades gehören, sind ebenfalls abgedeckt. Wichtig ist, dass jedes versicherte Rad einem festen Nutzer zugeordnet ist.
Häufige Fragen
Wie hoch darf der Kaufpreis eines versicherten Fahrrads sein?
Versicherbar sind Fahrräder mit einem Kaufpreis bis 15.000,- EURO.
Sind auch Räder ohne elektrische Tretunterstützung versicherbar?
Ja, versicherbar sind Fahrräder ohne und mit elektrischer Tretunterstützung (Pedelec/E-Bike).
Welche Anbauteile sind mitversichert?
Mitversichert sind die fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Anbauteile wie Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger usw.
Gibt es eine Bedingung zur Nutzung der Fahrräder?
Ja, versichert sind nur die Fahrräder, die einem festen Nutzer zugeordnet sind.
