In der E-Bike-Versicherung der Ammerländer Versicherung gibt es für Diensträder und Lastenräder klare Grenzen: Bestimmte Fahrräder – etwa mit hoher Versicherungssumme, ohne festen Nutzer oder für Transport und Vermietung – sind ausgeschlossen. Zusätzlich gelten generelle Ausschlüsse für Schäden ohne Funktionsbeeinträchtigung, Rost, Vorsatz oder unsachgemäße Akku-Aufladung.
In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Diensträder und Lastenräder Folgendes:
Nicht versichert sind:
- Fahrräder mit einer Versicherungssumme von mehr als 10.000,- EURO. Die jeweilige Versicherungssumme ergibt sich aus der Zusatzvereinbarung gemäß Antrag;
- Fahrräder, die zum Zeitpunkt des Einbeziehens in den Rahmenvertrag älter als 6 Monate sind, gerechnet ab dem Kaufdatum des Ersterwerbs;
- Fahrräder, die keinem festen Nutzer zugeordnet sind;
- Fahrräder, die eine Beschädigung aufweisen, welche die Funktion beeinträchtigt;
- Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht;
- Fahrräder, die zum Transport eingesetzt werden (z. B. Kurierdienste, Auslieferungsfahrten, Personen-, Waren- und Materialbeförderung, etc.);
- Fahrräder, die vermietet werden;
- Fahrräder, die von Zeitarbeitsfirmen angeschafft/geleast werden;
- Fahrräder, die zu Testzwecken genutzt werden;
- Fahrräder, die zu Sport- oder Rennveranstaltungen genutzt werden;
- Verkaufsfahrräder;
- Ausstellungsfahrräder.
Hinweis: Für festangestellte Mitarbeiter können Sie einen Versicherungsschutz beantragen.
Generelle Ausschlüsse
Nicht versichert sind:
- Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung);
- Schäden durch Rost oder Oxidation;
- Schäden, für die ein Dritter vertraglich oder gesetzlich einzustehen hat als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis;
- Schäden und Folgeschäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems oder durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten;
- Mängel, die bei der Rückgabe des versicherten Fahrrades an den Eigentümer festgestellt werden;
- Schäden, die an Handelswaren, Frachtgut, Werkzeugen oder sonstigen transportierten Sachen entstehen;
- Schäden, die der Versicherungsnehmer oder berechtigte Besitzer vorsätzlich herbeigeführt hat;
- Schäden, die bei der Teilnahme an Sportveranstaltungen oder Wettkämpfen entstehen;
- Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung;
- Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers;
- Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspektionen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz für Diensträder und Lastenräder gilt nicht uneingeschränkt für jedes Fahrrad und jeden Schaden. Bestimmte Räder sind von vornherein ausgeschlossen – zum Beispiel sehr teure, ältere oder gewerblich genutzte Fahrräder. Zusätzlich gibt es generelle Ausschlüsse, die typische Schadenarten wie rein optische Mängel, Rostschäden, vorsätzliche Schäden oder unsachgemäße Akku-Aufladung betreffen. Diese Übersicht ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleiben die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Versicherungssumme sind Fahrräder versichert?
Fahrräder mit einer Versicherungssumme von mehr als 10.000,- EURO sind nicht versichert. Die jeweilige Versicherungssumme ergibt sich aus der Zusatzvereinbarung gemäß Antrag.
Wie alt darf ein Fahrrad beim Einbezug in den Vertrag sein?
Fahrräder, die zum Zeitpunkt des Einbeziehens in den Rahmenvertrag älter als 6 Monate sind – gerechnet ab dem Kaufdatum des Ersterwerbs –, sind nicht versichert.
Sind Schäden am Akku versichert?
Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung sind nicht versichert.
Sind rein optische Schäden versichert?
Nein. Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen – zum Beispiel Schrammen oder Schäden an der Lackierung – sind nicht versichert.
Gibt es Versicherungsschutz für festangestellte Mitarbeiter?
Ja. Für festangestellte Mitarbeiter können Sie einen Versicherungsschutz beantragen.
