Für den Diebstahlschutz in der E-Bike-Versicherung der Ammerländer Versicherung gelten klare Vorgaben zum Fahrradschloss: Das Rad muss mit einem verkehrsüblichen Sicherheitsschloss abgeschlossen sein, ein Mindestkaufpreis oder eine bestimmte Marke wird nicht verlangt. Erfahren Sie, warum Rahmenschlösser allein nicht genügen, welche Rechnungen und Nachweise nötig sind und wann die Verschlussvorschrift entfällt.
In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Diensträder und Lastenräder:
Bedingungsgemäß muss das Pedelec / E-Bike mit einem eigenständigen, verkehrsüblichen Schloss abgeschlossen sein.
- 1. Das Fahrrad muss mit einem verkehrsüblichen Sicherheitsschloss abgeschlossen werden.
Verkehrsüblich bedeutet in dem Zusammenhang 'auf übliche Art und Weise'. Sprich, das Schloss kann ein ganz normales Schloss (Bügelschloss, Kettenschloss o.ä.) aus dem Einzelhandel sein. Rahmen- und Zahlenschlösser sind hiervon ausgeschlossen.
Das Fahrrad sollte jedoch als abgeschlossen erkennbar, und das Schloss natürlich geschlossen sein. Dann gilt das Fahrrad in 'verkehrsüblicher Weise' als abgeschlossen und gesichert, sodass Versicherungsschutz gewährleistet ist.
In einem ausschließlich selbstgenutzten abgeschlossenen Gebäude / Raum / Schuppen entfällt die Verschlussvorschrift.
- 2. Zur Sicherung des Fahrrades können Schlösser ohne Mindestkaufpreis verwendet werden. Eine bestimmte Marke wird nicht vorgegeben oder empfohlen.
- 3. Rechnungen des versicherten Fahrrades und des Schlosses müssen aufbewahrt werden. Sollte eine Rechnung nicht vorliegen, so benötigen Sie eine Bestätigung (oder Rechnungskopie) über die Art und Marke des Schlosses. Sie könnten bspw. bei einem Fahrradhändler eine solche Bestätigung einholen.
- 4. Rahmenschlösser gelten nicht als eigenständige Schlösser. Es müssen Anschlussmöglichkeiten mit anderen Sicherheitsschlösser bestehen. Die Kombinationsschlösser mit einem Rahmenschloss und dazugehöriger Einsteck-Kette (z.B. der Marken: AXA, Abus, Trelock, Kryptonite etc.) sind in der Fahrradvollkasko als Sicherheitsschloss eingestuft.
- 5. Das gegenseitige Verketten von Fahrrädern erfüllt die Mindestsicherung nicht.
Was bedeutet das konkret?
Damit der Versicherungsschutz greift, sollte das Rad im Freien mit einem gängigen, geschlossenen Sicherheitsschloss aus dem Einzelhandel gesichert und als abgeschlossen erkennbar sein. Ein besonderer Preis oder eine bestimmte Marke ist nicht erforderlich. Bewahren Sie die Belege zu Rad und Schloss auf. Ein Rahmenschloss allein reicht nicht aus, und das bloße Aneinanderketten mehrerer Räder genügt ebenfalls nicht.
Häufige Fragen
Welches Schloss brauche ich für mein E-Bike?
Ein verkehrsübliches Sicherheitsschloss, etwa ein ganz normales Bügel- oder Kettenschloss aus dem Einzelhandel. Rahmen- und Zahlenschlösser sind hiervon ausgeschlossen.
Gibt es einen Mindestkaufpreis oder eine vorgeschriebene Marke?
Nein. Schlösser können ohne Mindestkaufpreis verwendet werden, und eine bestimmte Marke wird nicht vorgegeben oder empfohlen.
Gilt ein Rahmenschloss als eigenständiges Schloss?
Nein, Rahmenschlösser gelten nicht als eigenständige Schlösser. Es müssen Anschlussmöglichkeiten mit anderen Sicherheitsschlössern bestehen. Kombinationsschlösser aus Rahmenschloss und dazugehöriger Einsteck-Kette (z.B. AXA, Abus, Trelock, Kryptonite etc.) sind in der Fahrradvollkasko als Sicherheitsschloss eingestuft.
Welche Nachweise muss ich aufbewahren?
Rechnungen des versicherten Fahrrades und des Schlosses müssen aufbewahrt werden. Liegt keine Rechnung vor, benötigen Sie eine Bestätigung (oder Rechnungskopie) über Art und Marke des Schlosses, z.B. von einem Fahrradhändler.
Muss ich mein Rad auch in der eigenen Garage abschließen?
In einem ausschließlich selbstgenutzten abgeschlossenen Gebäude, Raum oder Schuppen entfällt die Verschlussvorschrift.
