Die E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung schließt für Diensträder und Lastenräder bestimmte Fahrräder vom Versicherungsschutz aus – etwa Räder, die älter als sechs Monate sind, keinem festen Nutzer zugeordnet werden, beschädigt sind oder für den Transport genutzt werden. Hier erfahren Sie, welche E-Bikes und Pedelecs nicht versichert werden können.
In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Diensträder und Lastenräder:
Nicht versichert sind:
- Fahrräder, die älter als 6 Monate sind
- Fahrräder, die keinem festen Nutzer zugeordnet sind
- Fahrräder, die eine Beschädigung aufweisen
- Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
- Fahrräder, die zum Transport eingesetzt werden (z. B. Kurierdienste, Auslieferungsfahrten, Personen-, Waren- und Materialbeförderung, etc.)
- Hinweis: Lastenräder sind versicherbar [mehr]
- Fahrräder, die verliehen oder vermietet werden
- Hinweis: Diebstahl ist versicherbar [mehr]
- Fahrräder, die von Zeitarbeitsfirmen angeschafft/geleast werden
- Hinweis: Für festangestellte Mitarbeiter können Sie einen Versicherungsschutz beantragen.
- Fahrräder, die zu Testzwecken genutzt werden
- Fahrräder, die zu Sport- oder Rennveranstaltungen genutzt werden
- Verkaufsfahrräder
- Ausstellungsfahrräder
Was bedeutet das konkret?
Nicht jedes E-Bike oder Pedelec lässt sich im Rahmen der Dienst- und Lastenrad-Absicherung versichern. Ausgeschlossen sind unter anderem ältere, beschädigte oder nicht fest zugeordnete Räder sowie Fahrräder, die für Transport, Verleih, Test, Sport oder Verkauf genutzt werden. Für einige dieser Fälle gibt es jedoch gesonderte Lösungen: So sind Lastenräder gesondert versicherbar, für gewerbliche Räder lässt sich der Diebstahl absichern und für festangestellte Mitarbeiter kann Versicherungsschutz beantragt werden.
Häufige Fragen
Kann ich ein Fahrrad versichern, das älter als 6 Monate ist?
Nein. Fahrräder, die älter als 6 Monate sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Lastenräder grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Fahrräder, die zum Transport eingesetzt werden, sind nicht versichert. Lastenräder sind jedoch gesondert versicherbar – mehr dazu über den verlinkten Bereich zur Fahrrad-Vollkaskoversicherung für Lastenräder.
Können verliehene oder vermietete Fahrräder abgesichert werden?
Verliehene oder vermietete Fahrräder sind nicht versichert. Der Diebstahl ist jedoch versicherbar – mehr dazu über den verlinkten Bereich zur Fahrrad-Diebstahlversicherung für gewerbliche Räder.
Gilt der Ausschluss auch für Räder von Zeitarbeitsfirmen?
Fahrräder, die von Zeitarbeitsfirmen angeschafft oder geleast werden, sind nicht versicherbar. Für festangestellte Mitarbeiter können Sie jedoch einen Versicherungsschutz beantragen.
Sind Verkaufs- oder Ausstellungsfahrräder versicherbar?
Nein. Verkaufsfahrräder und Ausstellungsfahrräder sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
