Bei der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung entspricht die Versicherungssumme dem Händlerverkaufspreis des Rades inklusive fest verbundener Teile – für Diensträder und Lastenräder erfahren Sie hier, wie sich der Wert berechnet und welche Rolle nachträglich angebrachte Teile spielen.
In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Diensträder und Lastenräder:
Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Händlerverkaufspreis des Rades inkl. der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile.
Kaufpreis:
- Kaufpreis ist der Händlerverkaufspreis (Neuwert inkl. Mehrwertsteuer) des Fahrrades.
- Es ist der Preis, den Sie beim Kauf einschließlich festmontierter Anbauteile wie Gepäckträger etc. im Handel gezahlt haben und der auf dem Originalkaufbeleg des Händlers ausgewiesen ist.
Nachträglich angebrachte oder ausgetauschte Teile:
- Nachträglich angebrachte oder ausgetauschte Fahrradteile sind bei der Ermittlung der Versicherungssumme zu berücksichtigen.
- Der Anteil dieser nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Fahrradteile darf 20 % des ursprünglichen Händlerverkaufspreises nicht übersteigen.
Der Kaufpreis des Rades ist gleichzeitig die Versicherungssumme.
Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Preis, den Sie beim Händler für Ihr Rad bezahlt haben – so, wie er auf dem Originalkaufbeleg steht. Fest montierte Anbauteile zählen mit. Wenn Sie später Teile ergänzen oder austauschen, werden diese ebenfalls berücksichtigt, allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze. Der Kaufpreis und die Versicherungssumme sind damit identisch.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme entspricht dem Händlerverkaufspreis (Neuwert inkl. Mehrwertsteuer) des Rades inklusive der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile.
Zählen festmontierte Anbauteile wie ein Gepäckträger mit?
Ja. Der Kaufpreis umfasst den Preis, den Sie beim Kauf einschließlich festmontierter Anbauteile wie Gepäckträger etc. im Handel gezahlt haben und der auf dem Originalkaufbeleg des Händlers ausgewiesen ist.
Werden nachträglich angebrachte oder ausgetauschte Teile berücksichtigt?
Ja, nachträglich angebrachte oder ausgetauschte Fahrradteile werden bei der Ermittlung der Versicherungssumme berücksichtigt. Ihr Anteil darf jedoch 20 % des ursprünglichen Händlerverkaufspreises nicht übersteigen.
Wo finde ich die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme?
Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
