Die E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung erlaubt für Diensträder und Lastenräder eine Beitragsangleichung: Der Versicherer darf Tarife der Schaden- und Kostenentwicklung anpassen. Erfahre, wann eine Erhöhung oder Senkung greift, wann sie wirksam wird und welche Rechte du als Versicherungsnehmer hast.
In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Diensträder und Lastenräder:
1. Anpassung der Tarife:
Der Versicherer ist berechtigt, seine Tarife für die Fahrrad-Vollkaskoversicherung mit sofortiger Wirkung für die bestehenden Versicherungsverträge der Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen. Damit soll das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung der Versicherungsprämie) wieder hergestellt werden. Dabei hat der Versicherer die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik zu berücksichtigen.
2. Verminderung oder Erhöhung:
Sofern sich eine Anpassung nach Ziffer 1 ergibt, kann damit eine Verminderung oder eine Erhöhung eines Tarifes verbunden sein. Bei einer Erhöhung darf die Anpassung nur bis zur Höhe der Tarifprämie im Neugeschäft für vergleichbaren Versicherungsschutz erfolgen.
3. Zeitpunkt des Wirksamwerdens:
Die sich ergebenden Änderungen aus einer Anpassung nach Ziffer 1 werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam. Sofern die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart ist, gilt als Zeitpunkt die jeweilige Hauptfälligkeit.
4. Mitteilung und Rechte des Versicherungsnehmers:
Die sich aus einer Anpassung nach Ziffer 1 ergebende Prämienerhöhung wird der Versicherer dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilen.
Der Versicherungsnehmer kann innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Prämienerhöhung:
- den Versicherungsvertrag mit Wirkung frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prämienerhöhung kündigen oder
- die Umstellung des Vertrages auf Neugeschäftstarif und Neugeschäftsbedingungen verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf die Beiträge an die Entwicklung von Schäden und Kosten anpassen, damit Leistung und Gegenleistung im vereinbarten Verhältnis bleiben. Eine solche Anpassung kann den Beitrag senken oder erhöhen. Eine Erhöhung darf höchstens bis zur Höhe der Prämie im Neugeschäft für vergleichbaren Schutz gehen. Änderungen werden zur nächsten Versicherungsperiode wirksam, und du wirst über eine Erhöhung vorab informiert. Du kannst dann reagieren.
Häufige Fragen
Warum darf der Beitrag angepasst werden?
Der Versicherer darf seine Tarife der Schaden- und Kostenentwicklung anpassen, um das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wieder herzustellen. Dabei berücksichtigt er die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik.
Kann eine Anpassung auch zu einem niedrigeren Beitrag führen?
Ja. Eine Anpassung kann mit einer Verminderung oder einer Erhöhung eines Tarifes verbunden sein.
Wie hoch darf eine Erhöhung ausfallen?
Bei einer Erhöhung darf die Anpassung nur bis zur Höhe der Tarifprämie im Neugeschäft für vergleichbaren Versicherungsschutz erfolgen.
Wann wird die Änderung wirksam und wann werde ich informiert?
Die Änderungen werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam; bei Ratenzahlung gilt die jeweilige Hauptfälligkeit. Eine Prämienerhöhung teilt der Versicherer spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mit.
Welche Möglichkeiten habe ich bei einer Prämienerhöhung?
Du kannst innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Prämienerhöhung den Vertrag mit Wirkung frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen oder die Umstellung des Vertrages auf Neugeschäftstarif und Neugeschäftsbedingungen verlangen.
