Wenn in der Wohnmobilversicherung der Ammerländer Versicherung abhanden gekommene Sachen wieder auftauchen, entstehen klare Pflichten: Der Fund muss unverzüglich in Textform angezeigt werden. Wurde bereits eine Entschädigung gezahlt, sind Rückzahlung oder Herausgabe zu regeln – bei beschädigten Sachen gelten besondere Ansprüche.
Anzeigepflicht:
Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt, hat der Versicherungsnehmer oder der Versicherer dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem Vertragspartner in Textform anzuzeigen.
Als Textform gelten zum Beispiel:
- Telefax
- Brief
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung:
Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer:
- die Entschädigung zurückzuzahlen, oder
- die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen.
Beschädigte Sachen:
Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so kann der Versicherungsnehmer die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten auch dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen von Nr. 2 oder Nr. 3 bei ihm verbleiben.
Was bedeutet das konkret?
Taucht ein zuvor abhanden gekommener Gegenstand wieder auf, muss der Fund zeitnah und schriftlich mitgeteilt werden. Wurde für den Gegenstand bereits der volle Wert erstattet, wählt man zwischen der Rückgabe des Geldes oder der Überlassung der Sache. Ist der wiedergefundene Gegenstand beschädigt, kann für die Reparatur weiterhin eine Entschädigung beansprucht werden, selbst wenn man die Sache behält.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn eine abhanden gekommene Sache wieder auftaucht?
Wird der Verbleib der Sache ermittelt, ist dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem Vertragspartner in Textform anzuzeigen – zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Was passiert, wenn ich die Sache nach der Entschädigungszahlung zurückerhalte?
Wurde die Entschädigung in voller Höhe des Versicherungswertes gezahlt und Sie erlangen den Besitz zurück, müssen Sie die Entschädigung zurückzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung stellen.
Was gilt, wenn die wiederbeschaffte Sache beschädigt ist?
Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt, kann der Versicherungsnehmer die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten auch dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen bei ihm verbleiben.
In welcher Form muss die Anzeige erfolgen?
Die Anzeige muss in Textform erfolgen. Dazu zählen zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief.
