In der Inhaltsversicherung der Ammerländer Versicherung ist der Fahrzeuginnenraum aller in Deutschland auf den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen zugelassenen Kraftfahrzeuge geschützt. Der Versicherungsschutz umfasst auch Leih- und Mietwagen sowie den Inhalt von Wohnmobilen, Wohnwagen, Campingfahrzeugen und PKW.
Versichert ist der Fahrzeuginnenraum von allen Kraftfahrzeugen, welche in Deutschland behördlich auf den Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen (siehe § 8) zugelassen wurden oder den versicherten Personen im Rahmen eines Arbeitsvertrages dienstlich überlassen wurden. Darunter fallen auch sogenannte Leih- oder Mietwagen (Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge).
Für wen gilt der Versicherungsschutz:
Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer sowie für alle:
- mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen,
- nicht mehr mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Versicherte Fahrzeuge
Versichert ist der Inhalt von:
- Wohnmobilen (nicht bei privat gemieteten Wohnmobilen)
- Wohnwagen
- Campingfahrzeugen
- PKW (auch in gemieteten Fahrzeugen)
Was bedeutet das konkret?
Die Inhaltsversicherung schützt die Gegenstände im Innenraum Ihrer Fahrzeuge. Dazu zählen in Deutschland auf Sie oder mitversicherte Personen zugelassene Fahrzeuge sowie dienstlich überlassene Fahrzeuge und Mietwagen. Neben dem PKW ist auch der Inhalt von Wohnmobilen, Wohnwagen und Campingfahrzeugen abgedeckt. Bei privat gemieteten Wohnmobilen besteht dieser Schutz jedoch nicht.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind in der Inhaltsversicherung versichert?
Versichert ist der Inhalt von Wohnmobilen (nicht bei privat gemieteten Wohnmobilen), Wohnwagen, Campingfahrzeugen sowie PKW (auch in gemieteten Fahrzeugen).
Sind Leih- und Mietwagen mitversichert?
Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch sogenannte Leih- oder Mietwagen (Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge).
Für wen gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer sowie für alle mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen und für nicht mehr mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Ist auch der Inhalt eines privat gemieteten Wohnmobils versichert?
Nein, bei privat gemieteten Wohnmobilen besteht kein Versicherungsschutz für den Inhalt.
Welche Voraussetzung müssen die versicherten Kraftfahrzeuge erfüllen?
Versichert ist der Fahrzeuginnenraum aller Kraftfahrzeuge, die in Deutschland behördlich auf den Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen zugelassen wurden oder den versicherten Personen im Rahmen eines Arbeitsvertrages dienstlich überlassen wurden.
