In der Wohnmobilversicherung der Ammerländer Versicherung ist der Versicherungsschutz an klare Sicherheitsvorschriften geknüpft: Das Fahrzeug muss geeignet, verkehrssicher und bei Fahrtunterbrechungen ordnungsgemäß verschlossen sein, während der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzen und die erforderliche Sorgfalt beachten muss.
Versicherungsschutz besteht nur, wenn das Kraftfahrzeug:
- die für die Beförderung der betreffenden Sachen erforderliche Eignung besitzt;
- sich in verkehrssicherem Zustand befindet;
- bei jeglicher Fahrtunterbrechung ordnungsgemäß verschlossen ist.
Versicherungsschutz besteht weiterhin nur, wenn der Fahrer:
- im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist;
- nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht;
- die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet, z. B. Einhalten der Geschwindigkeitsbeschränkung, des Handyverbots, etc.
Was bedeutet das konkret?
Damit der Versicherungsschutz greift, müssen sowohl das Wohnmobil als auch der Fahrer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Fahrzeug soll für seinen Zweck geeignet und verkehrssicher sein und bei jeder Pause verschlossen werden. Der Fahrer soll eine gültige Fahrerlaubnis haben, nüchtern fahren und sich an die Verkehrsregeln halten. Diese Punkte dienen als allgemeinverständliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Anforderungen muss das Kraftfahrzeug erfüllen?
Das Kraftfahrzeug muss die für die Beförderung der betreffenden Sachen erforderliche Eignung besitzen, sich in verkehrssicherem Zustand befinden und bei jeglicher Fahrtunterbrechung ordnungsgemäß verschlossen sein.
Welche Voraussetzungen gelten für den Fahrer?
Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, darf nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen und muss die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachten.
Muss das Wohnmobil bei Pausen verschlossen werden?
Ja, der Versicherungsschutz besteht nur, wenn das Kraftfahrzeug bei jeglicher Fahrtunterbrechung ordnungsgemäß verschlossen ist.
Was zählt zur erforderlichen Sorgfalt im Verkehr?
Dazu gehört zum Beispiel das Einhalten der Geschwindigkeitsbeschränkung und des Handyverbots.
