Die Wohnmobilinhaltsversicherung der Ammerländer Versicherung schützt beim Dauercamping den Inhalt von Kraftfahrzeugen, die dauerhaft auf einem Standplatz stehen, und deckt auch das Abstellen im Winterlager unter bestimmten Voraussetzungen ab.
Angaben zum Dauercamping:
- Versicherungsort: Der Inhalt von Kraftfahrzeugen, die sich dauerhaft auf einem Standplatz auf einem Campingplatz befinden, ist versichert.
- Ausgeschlossen: In § 9 Nr. 2b aufgeführte Gegenstände sowie Wertsachen und Bargeld sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Winterlager: Versicherungsschutz besteht auch für das Abstellen des Kraftfahrzeugs im Winterlager, wenn es sich in einem verschlossenen Raum/Garage oder auf einem umfriedeten und abgeschlossenen Platz/Grundstück am Wohnsitz des Versicherungsnehmers befindet.
Was bedeutet das konkret?
Steht das Kraftfahrzeug dauerhaft auf einem festen Standplatz eines Campingplatzes, ist sein Inhalt grundsätzlich mitversichert. Bestimmte Gegenstände sowie Wertsachen und Bargeld sind hiervon jedoch ausgenommen. Auch während der Winterpause bleibt der Schutz bestehen, sofern das Fahrzeug an einem sicher verschlossenen oder umfriedeten Ort am Wohnsitz abgestellt wird. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Ist der Inhalt meines Wohnmobils auf dem Campingplatz versichert?
Ja. Der Inhalt von Kraftfahrzeugen, die sich dauerhaft auf einem Standplatz auf einem Campingplatz befinden, ist versichert.
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind die in § 9 Nr. 2b aufgeführten Gegenstände sowie Wertsachen und Bargeld.
Besteht auch im Winterlager Versicherungsschutz?
Ja. Versicherungsschutz besteht auch für das Abstellen des Kraftfahrzeugs im Winterlager, wenn es sich in einem verschlossenen Raum/Garage oder auf einem umfriedeten und abgeschlossenen Platz/Grundstück am Wohnsitz des Versicherungsnehmers befindet.
Wo darf das Fahrzeug im Winterlager abgestellt werden?
In einem verschlossenen Raum/Garage oder auf einem umfriedeten und abgeschlossenen Platz/Grundstück am Wohnsitz des Versicherungsnehmers.
