Die Wohnmobilversicherung der Ammerländer Versicherung regelt klar, wann der Schutz beginnt, wie lange der Vertrag läuft und wann er endet. Erfahre, wie die stillschweigende Verlängerung funktioniert, welche Kündigungsfristen gelten und was bei Tod des Versicherungsnehmers oder nach einem Versicherungsfall passiert.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Dauer:
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung:
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Tod des Versicherungsnehmers:
Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers von diesem Umstand, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Fortführung des Versicherungsverhältnisses unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers erklärt.
Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalles:
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Dein Vertrag startet zu dem Termin, der im Versicherungsschein steht, und läuft für den dort genannten Zeitraum. Läuft er mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern niemand rechtzeitig kündigt. Für besondere Situationen – etwa den Tod des Versicherungsnehmers oder einen eingetretenen Schadenfall – gelten eigene Regeln, wann und wie das Versicherungsverhältnis beendet werden kann.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt – vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Was passiert bei Tod des Versicherungsnehmers?
Das Versicherungsverhältnis endet zum Zeitpunkt, an dem der Versicherer davon Kenntnis erlangt, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod. Es endet nicht, wenn bis dahin ein Erbe die Fortführung unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers erklärt.
Kann ich nach einem Schadenfall kündigen?
Ja. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede Vertragspartei kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären und muss der anderen Partei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugehen.
Ab wann wird eine Kündigung nach einem Schadenfall wirksam?
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird die Kündigung sofort nach Zugang beim Versicherer wirksam. Er kann jedoch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
