In der Wohnmobil-Inhaltsversicherung der Ammerländer Versicherung sind Wertsachen und Bargeld bis insgesamt 3.500 Euro entschädigt. Erfahren Sie, welche Wertsachen wie Schmuck, Gold, Pelze oder Antiquitäten versichert sind und wann kein Schutz besteht.
Versicherungssumme: Die maximale Entschädigungsleistung für Wertsachen und Bargeld beträgt insgesamt 3.500 Euro.
Versicherte Wertsachen:
- Auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarten)
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie nicht in bb) genannte Sachen aus Silber
- Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken
Nicht versichert: Wertsachen und Bargeld sind nicht versichert, wenn sie sich in verschlossenen Dach- oder Heckboxen oder im Vorzelt befinden und wenn das Kraftfahrzeug sich dauerhaft auf einem Standplatz auf einem Campingplatz (Dauercamping) befindet. Ausgeschlossen hiervon sind in § 9 Nr. 2b aufgeführte gemäß § 9 Nr. 2c.
Was bedeutet das konkret?
Für Wertsachen und Bargeld im Wohnmobil gibt es eine gemeinsame Obergrenze für die Entschädigung. Zu den versicherten Wertsachen zählen unter anderem Schmuck, Edelmetalle, Pelze, hochwertige Teppiche und alte Antiquitäten. In bestimmten Aufbewahrungssituationen – etwa in verschlossenen Boxen oder im Vorzelt beim Dauercamping – besteht jedoch kein Schutz.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Summe sind Wertsachen versichert?
Die maximale Entschädigungsleistung für Wertsachen und Bargeld beträgt insgesamt 3.500 Euro.
Welche Wertsachen sind versichert?
Versichert sind auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarten), Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie nicht in bb) genannte Sachen aus Silber und Antiquitäten (über 100 Jahre alt), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Sind Antiquitäten immer mitversichert?
Antiquitäten sind Sachen, die über 100 Jahre alt sind. Sie sind versichert, jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wann sind Wertsachen und Bargeld nicht versichert?
Kein Schutz besteht, wenn sich Wertsachen und Bargeld in verschlossenen Dach- oder Heckboxen oder im Vorzelt befinden und das Kraftfahrzeug sich dauerhaft auf einem Standplatz auf einem Campingplatz (Dauercamping) befindet. Ausgeschlossen hiervon sind in § 9 Nr. 2b aufgeführte gemäß § 9 Nr. 2c.
