Die Wohnmobilversicherung der Itzehoer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Sturm oder Hagel im Kraftfahrzeug zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen – etwa wenn ein Sturm Bäume oder Gebäudeteile auf das Fahrzeug wirft. Erfahren Sie, ab welcher Windstärke ein Sturm gilt und welche Schäden nicht versichert sind.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Kraftfahrzeuge, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Kraftfahrzeuge, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft.
Sturm:
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde).
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass:
- die Luftbewegung in der Umgebung des Kraftfahrzeuges Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Kraftfahrzeuges, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein kann.
Hagel:
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Nicht versicherte Schäden:
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Fahrzeugschaden darstellen;
- weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).
Was bedeutet das konkret?
Werden Ihre im Fahrzeug befindlichen Sachen durch Sturm oder Hagel beschädigt, zerstört oder gehen sie verloren, leistet der Versicherer Entschädigung. Das gilt sowohl bei direkter Einwirkung als auch dann, wenn Sturm oder Hagel Gegenstände wie Bäume oder Gebäudeteile auf das Fahrzeug schleudert. Als Sturm zählt dabei erst eine Luftbewegung ab Windstärke 8. Bestimmte Schäden – etwa durch Sturmflut oder andere Elementargefahren – sind allerdings nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Sturm?
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/Stunde.
Was gilt, wenn die Windstärke am Schadenort nicht feststellbar ist?
Dann wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an Gebäuden oder ebenso widerstandsfähigen Sachen angerichtet hat oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Fahrzeuges nur durch Sturm entstanden sein kann.
Was ist als Hagel definiert?
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Sturmflut, durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen (es sei denn, diese Öffnungen sind durch Sturm oder Hagel entstanden und stellen einen Fahrzeugschaden dar) sowie durch weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
