Die Ammerländer Versicherung leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
a) Brand,
b) Explosion,
c) Blitzschlag,
zerstört oder beschädigt werden.
- Brand
Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. - Explosion
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. - Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen:
a) Schäden durch Erdbeben,
b) Schmor- und Sengschäden.