In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung wird im Tarif Excellent auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und die daraus resultierende Leistungskürzung verzichtet. Wo dieser Verzicht gilt und wo weiterhin eigene Haftungsregelungen greifen, erfahren Sie hier.
Im Tarif Excellent gilt für die Absicherung Ihres Hausrats eine wichtige Erweiterung:
- Es wird auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
- Es wird auf eine daraus resultierende Leistungskürzung verzichtet.
Wichtige Einschränkung:
Der Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit bezieht sich nicht auf Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen. Dort gelten jeweils eigene Haftungsregelungen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entsteht, könnte ein Versicherer die Leistung normalerweise kürzen. Im Tarif Excellent der Hausratversicherung verzichtet die Ammerländer Versicherung auf diesen Einwand und die entsprechende Kürzung. Dieser Verzicht gilt jedoch nicht in allen Fällen: Für Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen bleiben eigene Regelungen bestehen.
Häufige Fragen
Wird bei grober Fahrlässigkeit die Leistung gekürzt?
Im Tarif Excellent der Hausratversicherung wird auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und auf eine daraus resultierende Leistungskürzung verzichtet.
Für welchen Tarif gilt dieser Verzicht?
Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gilt als Erweiterung für den Tarif Excellent in der Hausratversicherung.
Gilt der Verzicht auch bei Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen?
Nein. Der Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit bezieht sich nicht auf Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen. Dort gelten jeweils eigene Haftungsregelungen.
