Im Tarif Excellent in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt folgende Regelung bei Umzug ins Altersheim:
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Beitragsreduzierung: Auf Wunsch des Versicherungsnehmers wird im Excellent-Schutz bei Auflösung der versicherten Wohnung und Umzug des Versicherungsnehmers in ein Senioren- / Pflegeheim bzw. in „Betreutes Wohnen“ der Versicherungsvertrag weitergeführt. Sofern die Hausratversicherung seit mindestens 3 Jahren bei der Ammerländer Versicherung bestand, wird der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Beitragssatz ab dem Zeitpunkt des Umzugs um 25 % reduziert. Der Mindestbeitrag in Höhe von 29,- EURO netto behält weiter seine Gültigkeit.
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Beitragssatz: Die Reduzierung des Beitragssatzes erfolgt auf den für den neuen Versicherungsort gültigen Beitragssatz. Die Bestimmungen von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 11 (Wohnungswechsel) bleiben unberührt. Insbesondere kann sich durch den Umzug der Beitrag ändern.
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Anzeige des Umzugs: Der Umzug in ein Senioren- / Pflegeheim oder in „Betreutes Wohnen“ bzw. der Auszug aus dem Senioren- / Pflegeheim oder aus „Betreutem Wohnen“ ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen (VHB 2022 Abschnitt „A“ § 11).
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