Zieht der Versicherungsnehmer in ein Senioren- oder Pflegeheim oder ins Betreute Wohnen, führt die Ammerländer Versicherung die Hausratversicherung im Excellent-Schutz weiter und reduziert den Beitragssatz nach mindestens drei Jahren um 25 %. Hier erfahren Sie, welche Regeln bei Umzug, Beitrag und Anzeigepflicht gelten.
Im Tarif Excellent in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt folgende Regelung bei Umzug ins Altersheim:
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Beitragsreduzierung: Auf Wunsch des Versicherungsnehmers wird im Excellent-Schutz bei Auflösung der versicherten Wohnung und Umzug des Versicherungsnehmers in ein Senioren- / Pflegeheim bzw. in „Betreutes Wohnen“ der Versicherungsvertrag weitergeführt.
Sofern die Hausratversicherung seit mindestens 3 Jahren bei der Ammerländer Versicherung bestand, wird der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Beitragssatz ab dem Zeitpunkt des Umzugs um 25 % reduziert.
Der Mindestbeitrag in Höhe von 29,- EURO netto behält weiter seine Gültigkeit.
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Beitragssatz: Die Reduzierung des Beitragssatzes erfolgt auf den für den neuen Versicherungsort gültigen Beitragssatz.
Die Bestimmungen von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 11 (Wohnungswechsel) bleiben unberührt.
Insbesondere kann sich durch den Umzug der Beitrag ändern.
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Anzeige des Umzugs: Der Umzug in ein Senioren- / Pflegeheim oder in „Betreutes Wohnen“ bzw. der Auszug aus dem Senioren- / Pflegeheim oder aus „Betreutem Wohnen“ ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen (VHB 2022 Abschnitt „A“ § 11).
Hausratversicherung Rechner Ammerländer Versicherung
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihre bisherige Wohnung auflösen und in ein Senioren- oder Pflegeheim oder ins Betreute Wohnen ziehen, muss die Hausratversicherung im Excellent-Schutz nicht gekündigt werden. Der Vertrag läuft auf Wunsch weiter. Bestand die Versicherung schon eine gewisse Zeit, wird der Beitragssatz zum Umzugszeitpunkt gesenkt. Der neue Versicherungsort kann den Beitrag beeinflussen, und ein Umzug ist dem Versicherer zeitnah mitzuteilen. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Bleibt die Hausratversicherung beim Umzug ins Pflegeheim bestehen?
Ja. Im Excellent-Schutz wird der Versicherungsvertrag auf Wunsch des Versicherungsnehmers bei Auflösung der versicherten Wohnung und Umzug in ein Senioren- / Pflegeheim oder in „Betreutes Wohnen“ weitergeführt.
Um wie viel wird der Beitragssatz reduziert?
Sofern die Hausratversicherung seit mindestens 3 Jahren bei der Ammerländer Versicherung bestand, wird der zugrunde liegende Beitragssatz ab dem Zeitpunkt des Umzugs um 25 % reduziert. Der Mindestbeitrag von 29,- EURO netto bleibt gültig.
Kann sich mein Beitrag durch den Umzug ändern?
Ja. Die Reduzierung erfolgt auf den für den neuen Versicherungsort gültigen Beitragssatz. Die Bestimmungen von VHB 2022 Abschnitt „A“ § 11 (Wohnungswechsel) bleiben unberührt, insbesondere kann sich durch den Umzug der Beitrag ändern.
Muss ich den Umzug melden?
Ja. Der Umzug in ein Senioren- / Pflegeheim oder in „Betreutes Wohnen“ sowie der Auszug daraus ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen (VHB 2022 Abschnitt „A“ § 11).
