In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung im Tarif Excellent gilt eine ständig bewohnte Wohnung nicht als Gefahrerhöhung, wenn sie vorübergehend bis zu 12 Monate unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt – ein wichtiger Vorteil bei längerer Abwesenheit.
In Erweiterung für den Tarif Excellent in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung liegt keine Gefahrerhöhung vor, wenn die ansonsten ständig bewohnte versicherte Wohnung vorübergehend bis zu 12 Monate unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt.
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Was bedeutet das konkret?
Wer seine sonst durchgehend bewohnte Wohnung für eine bestimmte Zeit verlässt – etwa bei einer längeren Reise – muss dies im Tarif Excellent nicht als Gefahrerhöhung fürchten. Solange die Wohnung nicht länger als 12 Monate leer und unbeaufsichtigt bleibt, gilt diese vorübergehende Situation ausdrücklich nicht als Gefahrerhöhung.
Häufige Fragen
Gilt eine vorübergehend leerstehende Wohnung als Gefahrerhöhung?
Nein. Im Tarif Excellent liegt keine Gefahrerhöhung vor, wenn die ansonsten ständig bewohnte versicherte Wohnung vorübergehend bis zu 12 Monate unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt.
Wie lange darf die Wohnung unbewohnt bleiben?
Die Wohnung darf vorübergehend bis zu 12 Monate unbewohnt und unbeaufsichtigt bleiben, ohne dass dies als Gefahrerhöhung gilt.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Diese Erweiterung gilt für den Tarif Excellent in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung.
Muss die Wohnung normalerweise bewohnt sein?
Ja. Die Regelung bezieht sich auf eine ansonsten ständig bewohnte versicherte Wohnung, die nur vorübergehend unbewohnt bleibt.
