Bleibt die Wohnung in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung vorübergehend leer, liegt im Tarif Excellent keine Gefahrerhöhung vor, solange die sonst ständig bewohnte Wohnung höchstens 12 Monate unbewohnt und unbeaufsichtigt ist.
Es gilt nur für den Tarif Excellent:
In Erweiterung liegt keine Gefahrerhöhung vor, wenn die ansonsten ständig bewohnte versicherte Wohnung vorübergehend bis zu 12 Monate unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt.
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Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Wohnung normalerweise dauerhaft bewohnt wird, aber für eine begrenzte Zeit leer steht und niemand nach ihr sieht, wird das im Tarif Excellent nicht automatisch als erhöhtes Risiko gewertet. Voraussetzung ist, dass dieser Zustand vorübergehend ist und den genannten Zeitraum nicht überschreitet.
Häufige Fragen
Für welchen Tarif gilt die Regelung zum vorübergehenden Unbewohntsein?
Diese Regelung gilt nur für den Tarif Excellent.
Wie lange darf die Wohnung unbewohnt bleiben, ohne dass eine Gefahrerhöhung vorliegt?
Es liegt keine Gefahrerhöhung vor, wenn die Wohnung vorübergehend bis zu 12 Monate unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt.
Welche Voraussetzung muss die Wohnung erfüllen?
Die Wohnung muss ansonsten ständig bewohnt sein und nur vorübergehend unbewohnt und unbeaufsichtigt bleiben.
Muss die Wohnung während dieser Zeit beaufsichtigt werden?
Nein, im Rahmen der Erweiterung darf die Wohnung bis zu 12 Monate auch unbeaufsichtigt bleiben, ohne dass eine Gefahrerhöhung vorliegt.
