Im Excellent-Schutz der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung werden Umzugskosten ersetzt, wenn nach einem ersatzpflichtigen Schaden ein Umzug notwendig wird – etwa bei einem Totalschaden an der versicherten Wohnung oder wenn diese auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Abweichend für den Tarif Excellent in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung werden im Excellent-Schutz die Kosten für einen notwendigen Umzug ersetzt.
Ein solcher Umzug wird ersetzt, wenn er nach einem ersatzpflichtigen Schaden notwendig ist, weil:
- ein Totalschaden an der versicherten Wohnung eingetreten ist, oder
- die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
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Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre versicherte Wohnung nach einem ersatzpflichtigen Schaden nicht mehr bewohnbar ist, kann der Umzug in eine andere Wohnung nötig werden. Der Excellent-Schutz übernimmt in diesem Fall die dafür anfallenden Umzugskosten. Diese Regelung gilt speziell für den Tarif Excellent.
Häufige Fragen
Wann werden die Umzugskosten übernommen?
Die Kosten werden ersetzt, wenn nach einem ersatzpflichtigen Schaden ein Umzug notwendig wird, weil ein Totalschaden an der versicherten Wohnung eingetreten ist oder die Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Für welchen Tarif gilt diese Leistung?
Diese Leistung gilt abweichend für den Tarif Excellent im Excellent-Schutz der Hausratversicherung.
Was bedeutet, dass die Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist?
Es handelt sich um einen der beiden Fälle, in denen ein notwendiger Umzug nach einem ersatzpflichtigen Schaden zur Übernahme der Umzugskosten führt. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.
Muss der Schaden ersatzpflichtig sein?
Ja, der Umzug muss nach einem ersatzpflichtigen Schaden notwendig sein, damit die Kosten ersetzt werden.
