Bei einem Umzug in eine neue Wohnung sorgt die Ammerländer Versicherung dafür, dass der Schutz Ihres Hausrats übergeht und während des Wohnungswechsels sogar beide Wohnungen abgesichert sind – erfahren Sie, wie lange der Schutz in der alten Wohnung bestehen bleibt.
In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt Folgendes für den Umzug in eine neue Wohnung:
- Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über.
- Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
Was bedeutet das konkret?
Ziehen Sie um, wandert Ihr Hausratschutz mit in die neue Wohnung. In der Übergangsphase sind Ihre Sachen an beiden Adressen abgesichert. Damit dieser doppelte Schutz nicht unbegrenzt läuft, endet die Absicherung der alten Wohnung nach einer klar festgelegten Übergangsfrist.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Versicherungsschutz beim Umzug?
Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über.
Bin ich während des Umzugs in beiden Wohnungen versichert?
Ja. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
Wann endet der Schutz in der alten Wohnung?
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Wann beginnt der Umzug im Sinne der Versicherung?
Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.