In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung sind Wertsachen im Tarif Excellent im Rahmen der Versicherungssumme mitversichert. Außerhalb verschlossener Wertschutzschränke gelten feste Entschädigungsgrenzen für Bargeld, Urkunden und Schmuck, während sich die Grenzen innerhalb geprüfter Wertschutzschränke nach deren Widerstandsgrad richten.
Die Höhe der Wertsachen muss in der Gesamt-Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Die Entschädigung für folgende Wertsachen ist je Versicherungsfall begrenzt, wenn sich diese außerhalb verschlossener Wertschutzschränke befinden, auf:
- 3.500,- EURO für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt,
- 25.000,- EURO für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
- 50.000,- EURO für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin.
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen innerhalb von Wertschutzschränken:
Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert sein.
Generell müssen diese Wertschutzschränke durch qualifizierte Prüfstellen (z.B. VdS oder ECB-S) nach EN 1143-1 anerkannt sein. Erkennbar sind diese Schränke unter anderem an den ECB-S bzw. VdS Plaketten auf der Innenseite der Wertschutzschranktür.
Die entsprechenden Entschädigungsgrenzen sind abhängig vom Widerstandsgrad des Wertschutzschrankes. Diese können am Ende dieser Bedingungen entnommen werden. Grundlage bleibt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
Im Versicherungsfall:
Bei Wertsachen, insbesondere Schmuckstücken und Uhren, ist darauf zu achten, dass Einzelstücke mit einem Wert von über 1.000,- EURO mit Nachweisen in Bezug auf Hersteller, Fabrikat, Typenbezeichnung, Verkäufer, Anschaffungspreis zu belegen sind. Angaben zu Spezifikationen können unter anderem Fotos und Expertisen sein.
Hausratversicherung Rechner Ammerländer Versicherung
|
Aufbewahrung im verschlossenen Wertschutzschrank mit … |
Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge |
Urkunden einschl. Sparbücher und sonstige Wertpapiere |
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin |
|
Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA |
3.500 |
20.000 |
50.000 |
|
Sicherheitsstufe S1/ S2 nach EN 14450 |
5.000 |
20.000 |
50.000 |
|
Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 |
10.000 |
30.000 |
80.000 |
|
Widerstandsgrad 1 nach EN 1143-1 |
40.000 |
50.000 |
100.000 |
|
Widerstandsgrad 2 nach EN 1143-1 |
50.000 |
100.000 |
125.000 |
|
Widerstandsgrad 3 nach EN 1143-1 |
100.000 |
125.000 |
125.000 |
|
Die angegebenen Summen sind Maximalbeträge in EURO und dürfen nicht überschritten werden. Werden Wertsachen aus mehreren Summenspalten gemeinsam in einem Behältnis aufbewahrt, gilt als Limitierung jeweils die rechte Summenspalte. Grundlage bleibt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Die Höhe der Wertsachen muss in der Gesamt-Versicherungssumme berücksichtigt werden. |
|||
Was bedeutet das konkret?
Im Tarif Excellent sind Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Urkunden Teil des versicherten Hausrats. Lagern sie offen in der Wohnung, gelten feste Höchstbeträge je Wertsachenart. Bewahren Sie sie dagegen in einem anerkannten, verschlossenen Wertschutzschrank auf, richtet sich der maximal erstattbare Betrag nach der Sicherheitsstufe bzw. dem Widerstandsgrad des Schranks – je höher der Schutz, desto höher die mögliche Entschädigung. Denken Sie außerdem daran, den Wert Ihrer Wertsachen in der Gesamt-Versicherungssumme einzuplanen und teure Einzelstücke gut zu dokumentieren.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag ist Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranks versichert?
Außerhalb verschlossener Wertschutzschränke sind Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge je Versicherungsfall auf 3.500,- EURO begrenzt. Ausgenommen sind Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt.
Welche Grenze gilt für Schmuck außerhalb eines Wertschutzschranks?
Für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin gilt außerhalb verschlossener Wertschutzschränke eine Grenze von 50.000,- EURO je Versicherungsfall.
Welche Anforderungen muss ein Wertschutzschrank erfüllen?
Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert sein. Zudem müssen sie durch qualifizierte Prüfstellen (z.B. VdS oder ECB-S) nach EN 1143-1 anerkannt sein, erkennbar an den ECB-S bzw. VdS Plaketten auf der Innenseite der Tür.
Wovon hängt die Entschädigungsgrenze innerhalb des Wertschutzschranks ab?
Die Entschädigungsgrenzen sind abhängig vom Widerstandsgrad bzw. der Sicherheitsstufe des Wertschutzschrankes. Werden Wertsachen aus mehreren Summenspalten gemeinsam in einem Behältnis aufbewahrt, gilt jeweils die rechte Summenspalte als Limitierung. Grundlage bleibt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
Was ist bei wertvollen Einzelstücken im Versicherungsfall zu beachten?
Bei Wertsachen, insbesondere Schmuckstücken und Uhren, sind Einzelstücke mit einem Wert von über 1.000,- EURO mit Nachweisen zu Hersteller, Fabrikat, Typenbezeichnung, Verkäufer und Anschaffungspreis zu belegen. Angaben zu Spezifikationen können unter anderem Fotos und Expertisen sein.
