In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gelten für Wertsachen und Wertschutzschränke besondere Entschädigungsgrenzen: Erfahren Sie, welche Sachen als Wertsachen zählen, welche Anforderungen ein Tresor erfüllen muss und wie sich die Grenzen je nach Aufbewahrung im oder außerhalb des Wertschutzschrankes unterscheiden.
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, Wertschutzschränke
1. Definitionen
a) Versicherte Wertsachen (siehe Abschnitt „A“ § 6 Nr. 2 b)) sind:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte);
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin;
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie nicht unter dem vorstehenden Punkt genannte Sachen aus Silber;
- Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
b) Wertschutzschränke im Sinne von Nr. 2 b) sind Sicherheitsbehältnisse, die:
- durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind und
- als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank).
Entschädigungsgrenzen
a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe Nr. 1 b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
- 2 Prozent der Versicherungssumme für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt, höchstens auf den vereinbarten Betrag;
- 3 Prozent der Versicherungssumme insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, höchstens auf den vereinbarten Betrag;
- 10 Prozent der Versicherungssumme insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin, höchstens auf den vereinbarten Betrag.
Erhöhung der Entschädigungsgrenzen innerhalb von Wertschutzschränken
Die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen innerhalb von Wertschutzschränken können erhöht werden, wenn der Wertsachenanteil in der versicherten Wohnung 75.000 Euro übersteigt. In solchen Fällen gelten erweiterte Sicherungsanforderungen, die erfüllt werden müssen. Die genauen Entschädigungsgrenzen sind abhängig vom Widerstandsgrad des Wertschutzschrankes und in den entsprechenden Anlagen aufgeführt.
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Was bedeutet das konkret?
Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Wertpapiere sind in der Hausratversicherung grundsätzlich nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen abgedeckt. Wer solche Gegenstände in einem anerkannten, ausreichend schweren oder fest verankerten Tresor aufbewahrt, kann höhere Beträge absichern. Liegen die Werte offen in der Wohnung, gelten deutlich niedrigere Grenzen. Ab einem besonders hohen Wertsachenanteil sind zusätzliche Sicherungsanforderungen zu beachten. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die genannten Werte und Bedingungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigung für Wertsachen insgesamt?
Die Entschädigung für Wertsachen beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Welche Anforderungen muss ein Wertschutzschrank erfüllen?
Er muss durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sein und als freistehender Schrank mindestens 200 kg wiegen. Bei geringerem Gewicht muss er nach Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder als Einmauerschrank bündig in Wand oder Fußboden eingelassen sein.
Welche Grenzen gelten außerhalb des Tresors?
Befinden sich Wertsachen außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes, ist die Entschädigung begrenzt auf 2 Prozent der Versicherungssumme für Bargeld und Geldkarten, 3 Prozent für Urkunden und Wertpapiere sowie 10 Prozent für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Sachen aus Gold und Platin – jeweils höchstens auf den vereinbarten Betrag.
Was gilt als versicherte Wertsache?
Dazu zählen unter anderem Bargeld und Geldkartenbeträge, Urkunden und Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen, Sachen aus Gold und Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände sowie Antiquitäten über 100 Jahre (außer Möbelstücken).
Wann können die Grenzen im Tresor erhöht werden?
Die Entschädigungsgrenzen innerhalb von Wertschutzschränken können erhöht werden, wenn der Wertsachenanteil in der versicherten Wohnung 75.000 Euro übersteigt. Dann gelten erweiterte Sicherungsanforderungen, und die Grenzen hängen vom Widerstandsgrad des Wertschutzschrankes ab.
