In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung ist der Versicherungsort die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung – und dazu zählen nicht nur die Wohnräume selbst, sondern auch Balkone, Terrassen, Nebengebäude, Garagen sowie gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume. Erfahren Sie, welche Flächen konkret zur Wohnung gehören und wo Ihr Hausrat abgesichert ist.
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.
Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);
- Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller), des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
- darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden. Die Entschädigungsgrenze ist höchstens auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsort legt fest, wo Ihr Hausrat abgesichert ist: die im Versicherungsschein genannte Wohnung samt der dazugehörigen Räume. Neben den eigentlichen Wohnräumen zählen dazu auch Balkone, Terrassen, Räume in Nebengebäuden und Garagen sowie bestimmte gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume auf dem Grundstück. Rein beruflich oder gewerblich genutzte Räume gehören grundsätzlich nicht dazu – außer, sie sind nur über die Wohnung zu erreichen.
Häufige Fragen
Was gilt als Versicherungsort?
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung einschließlich der dazugehörigen Räume und Flächen.
Gehören Balkon, Terrasse und Garage zur Wohnung?
Ja. Loggien, Balkone, unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen sowie privat genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, gehören zur Wohnung.
Ist ein Arbeitszimmer mitversichert?
Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Eine Ausnahme gilt, wenn sie ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).
Sind Kellerräume und Fahrradkeller mitversichert?
Gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller), des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, gehören zur Wohnung.
Gilt der Versicherungsschutz auch für Garagen in der Nähe?
Ja. Privat genutzte Garagen werden der Wohnung zugerechnet, soweit sie sich zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden. Die Entschädigungsgrenze ist höchstens auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
