Im Tarif Excellent der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung sind Rückstauschäden an versicherten Sachen bis 5 % der Versicherungssumme mitversichert – vorausgesetzt, es ist eine funktionsfähige Rückstausicherung vorhanden. Pro Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung von 250 EURO.
Für den Tarif Excellent in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung ist die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust versicherter Sachen durch Rückstau bis 5 % der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Wann liegt ein Rückstau vor?
Rückstau liegt vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des Gebäudes, in dem sich der Versicherungsort befindet, oder dessen dazugehörigen Einrichtungen austritt. Ursache ist dabei:
- die Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder
- Witterungsniederschläge.
Voraussetzung für die Mitversicherung:
Voraussetzung für die Mitversicherung von Rückstauschäden ist, dass eine funktionsfähige Rückstausicherung vorhanden ist.
Selbstbeteiligung:
Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 250,- EURO je Schadensfall.
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Was bedeutet das konkret?
Läuft Wasser über das Rohrsystem des Gebäudes zurück in Ihre Wohnung – etwa weil Kanäle bei Starkregen überlastet sind oder ein Gewässer über die Ufer tritt – und beschädigt dabei Ihren Hausrat, greift im Tarif Excellent der Schutz gegen Rückstau. Damit dieser Schutz gilt, muss eine funktionsfähige Rückstausicherung eingebaut sein. Von der Entschädigung wird ein fester Eigenanteil je Schaden abgezogen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe sind Rückstauschäden versichert?
Im Tarif Excellent sind Rückstauschäden bis 5 % der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Welche Voraussetzung muss für den Rückstauschutz erfüllt sein?
Voraussetzung für die Mitversicherung von Rückstauschäden ist, dass eine funktionsfähige Rückstausicherung vorhanden ist.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei einem Rückstauschaden?
Bei der Entschädigung gilt eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 250,- EURO je Schadensfall.
Was gilt als Rückstau?
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des Gebäudes, in dem sich der Versicherungsort befindet, oder dessen dazugehörigen Einrichtungen austritt.
