Gründen Kinder aus dem Haushalt des Versicherungsnehmers erstmals einen eigenen Hausstand in Deutschland, bietet die Ammerländer Versicherung im Hausrat-Tarif EXCELLENT kostenfreien Vorsorgeschutz – begrenzt auf 50 % der Versicherungssumme und maximal 12 Monate, sofern kein anderweitiger Schutz besteht.
Vorsorgeversicherung für Kinder im Tarif EXCELLENT:
Gründen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder erstmalig einen eigenen Hausstand innerhalb Deutschlands, wird auch für den neuen Haushalt kostenfrei Versicherungsschutz nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen gewährt.
Dies gilt jedoch nur, sofern für den neuen Haushalt nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Wohngemeinschaften sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Der Vorsorgeschutz ist auf insgesamt 50 % der Versicherungssumme begrenzt (max. 12 Monate).
- Die Haushaltsgründung ist unter Angabe der Anschrift und Wohnfläche (qm) mitzuteilen. Der Versicherungsschutz erlischt ohne weitere Mitteilungen ein Jahr nach Umzugsbeginn.
Hausratversicherung Rechner Ammerländer Versicherung:
Was bedeutet das konkret?
Zieht ein Kind, das bisher mit im Haushalt gewohnt hat, das erste Mal in eine eigene Wohnung in Deutschland, ist dieser neue Haushalt für eine begrenzte Zeit automatisch mitversichert. Voraussetzung ist, dass es dort noch keinen anderen Hausratschutz gibt. Damit der Schutz greift und bestehen bleibt, sollte man die neue Adresse und die Wohnfläche melden.
Häufige Fragen
Für wen gilt die Vorsorgeversicherung für Kinder?
Sie gilt für Kinder, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und erstmalig einen eigenen Hausstand innerhalb Deutschlands gründen. Dieser Schutz besteht im Tarif EXCELLENT.
Wie hoch und wie lange ist der Vorsorgeschutz?
Der Vorsorgeschutz ist auf insgesamt 50 % der Versicherungssumme begrenzt und gilt für maximal 12 Monate.
Sind Wohngemeinschaften mitversichert?
Nein, Wohngemeinschaften sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was muss ich bei der Haushaltsgründung mitteilen?
Die Haushaltsgründung ist unter Angabe der Anschrift und der Wohnfläche (qm) mitzuteilen. Ohne weitere Mitteilungen erlischt der Versicherungsschutz ein Jahr nach Umzugsbeginn.
Gilt der Schutz auch, wenn schon eine andere Versicherung besteht?
Nein, der kostenfreie Versicherungsschutz gilt nur, sofern für den neuen Haushalt nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
