Im Excellent-Schutz der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG gilt eine erhöhte Vorsorge von 30 % der vereinbarten Versicherungssumme, und für Kinder, die mit dem Versicherungsnehmer zusammenleben und erstmals einen eigenen Hausstand in Deutschland gründen, besteht kostenfreier Versicherungsschutz – begrenzt auf 50 % der Versicherungssumme und für längstens ein Jahr nach Umzugsbeginn.
Abweichend von der Regelung zur Vorsorge in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt im Excellent-Schutz eine Vorsorge von 30 % der vereinbarten Versicherungssumme.
Vorsorgeversicherung für Kinder
Gründen Kinder, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, erstmalig einen eigenen Hausstand innerhalb Deutschlands, wird auch für den neuen Haushalt kostenfrei Versicherungsschutz nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen gewährt. Dies gilt jedoch nur, sofern für den neuen Haushalt nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Wohngemeinschaften sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Der Vorsorgeschutz ist auf insgesamt 50 % der Versicherungssumme begrenzt.
Die Haushaltsgründung ist unter Angabe der Anschrift und der Wohnfläche (qm) mitzuteilen. Der Versicherungsschutz erlischt ohne weitere Mitteilungen ein Jahr nach Umzugsbeginn.
Was bedeutet das konkret?
Im Excellent-Schutz gilt eine erhöhte Vorsorge von 30 % der vereinbarten Versicherungssumme. Zieht ein Kind, das mit dem Versicherungsnehmer zusammenlebt, erstmals in einen eigenen Haushalt in Deutschland, ist dieser Haushalt kostenfrei mitversichert – jedoch nur, wenn dort nicht schon eine andere Hausratversicherung besteht, und nicht für Wohngemeinschaften. Dieser Schutz ist auf 50 % der Versicherungssumme begrenzt und endet ein Jahr nach dem Umzugsbeginn, wobei die neue Anschrift und Wohnfläche gemeldet werden müssen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Vorsorge im Excellent-Schutz?
Im Excellent-Schutz gilt abweichend von den allgemeinen Bedingungen eine Vorsorge von 30 % der vereinbarten Versicherungssumme.
Ist der erste eigene Haushalt meines Kindes mitversichert?
Ja. Gründet ein Kind, das mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt, erstmalig einen eigenen Hausstand in Deutschland, wird für diesen neuen Haushalt kostenfrei Versicherungsschutz gewährt – allerdings nur, wenn dafür nicht bereits anderweitig Versicherungsschutz besteht. Wohngemeinschaften sind ausgeschlossen.
Bis zu welcher Höhe gilt der Vorsorgeschutz für Kinder?
Der Vorsorgeschutz ist auf insgesamt 50 % der Versicherungssumme begrenzt.
Wie lange besteht der Schutz für den neuen Haushalt und was ist zu melden?
Die Haushaltsgründung ist unter Angabe der Anschrift und Wohnfläche (qm) mitzuteilen. Der Versicherungsschutz erlischt ohne weitere Mitteilungen ein Jahr nach Umzugsbeginn.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024