Werden gestohlene oder abhanden gekommene Gegenstände in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung wiedergefunden, gelten klare Regeln: Der Wiedererhalt ist unverzüglich in Textform anzuzeigen, und je nachdem, ob bereits eine Entschädigung gezahlt wurde, entscheidet sich, ob die Sache behalten oder die Zahlung zurückerstattet wird.
1. Anzeigepflicht
Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt, hat der Versicherungsnehmer oder der Versicherer dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem Vertragspartner in Textform anzuzeigen.
2. Wiedererhalt vor Zahlung der Entschädigung
Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, bevor die volle Entschädigung für diese Sache gezahlt worden ist, so behält er den Anspruch auf die Entschädigung, falls er die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung stellt.
Andernfalls ist eine für diese Sache gewährte Entschädigung zurückzugeben.
3. Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung
Entschädigung in voller Höhe des Versicherungswertes gezahlt:
Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer:
- die Entschädigung zurückzuzahlen oder
- die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen.
Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
Entschädigung bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert gezahlt:
Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen.
Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den Anteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung entspricht.
4. Beschädigte Sachen
Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so kann der Versicherungsnehmer die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten auch dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen von Nr. 2 oder Nr. 3 bei ihm verbleiben.
5. Gleichstellung
Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.
6. Übertragung der Rechte
Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
7. Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren
Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
Was bedeutet das konkret?
Tauchen gestohlene oder verlorene Gegenstände wieder auf, muss dies dem Versicherer zeitnah in Textform gemeldet werden. Ob Sie die Sache behalten dürfen oder eine bereits erhaltene Zahlung zurückgeben müssen, hängt davon ab, wann die Sache wieder auftaucht und ob und in welcher Höhe schon eine Entschädigung geflossen ist. Diese Übersicht ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn eine gestohlene Sache wieder auftaucht?
Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt, muss dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem Vertragspartner in Textform angezeigt werden.
Was gilt, wenn ich die Sache vor Zahlung der Entschädigung zurückerhalte?
Sie behalten den Anspruch auf die Entschädigung, wenn Sie die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung stellen. Andernfalls ist eine gewährte Entschädigung zurückzugeben.
Was passiert, wenn ich die Sache nach voller Entschädigung wiederbekomme?
Sie haben die Wahl, die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Dieses Wahlrecht muss innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung ausgeübt werden; nach fruchtlosem Ablauf geht es auf den Versicherer über.
Was gilt bei einer beschädigt wiedergefundenen Sache?
Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt, kann der Versicherungsnehmer die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten auch dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen bei ihm verbleiben.
Was gilt für kraftlos erklärte Wertpapiere?
Der Versicherungsnehmer hat die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Er kann die Entschädigung jedoch behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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