Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung wird die Entschädigung fällig, sobald der Versicherer Grund und Höhe des Anspruchs festgestellt hat. Erfahre, wann eine Abschlagszahlung möglich ist, wie die Verzinsung berechnet wird und in welchen Fällen die Zahlung aufgeschoben werden kann.
1. Fälligkeit der Entschädigung
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
2. Verzinsung
Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
- Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – seit Anzeige des Schadens zu verzinsen.
- Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt(e) unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
- Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
3. Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, 2 Punkt 1 ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
4. Aufschiebung der Zahlung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange:
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.
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Was bedeutet das konkret?
Sobald der Versicherer geprüft hat, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, wird die Entschädigung ausgezahlt. Zieht sich die Prüfung länger hin, kannst du bereits nach einem Monat eine Abschlagszahlung in Höhe des mindestens fälligen Betrags verlangen. Verzögert sich die Auszahlung, kommen Zinsen hinzu. Ist deine Empfangsberechtigung unklar oder läuft ein Verfahren gegen dich, darf der Versicherer die Zahlung so lange zurückstellen.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Kann ich eine Abschlagszahlung verlangen?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens kann der Versicherungsnehmer den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Wie hoch ist der Zinssatz bei verspäteter Zahlung?
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt(e) unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr. Verzinst wird, soweit die Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird, seit Anzeige des Schadens.
In welchen Fällen kann die Zahlung aufgeschoben werden?
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.
Wann werden die Zinsen ausgezahlt?
Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
