In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung kann der Versicherer die Zahlung unter bestimmten Umständen aufschieben – etwa bei Zweifeln an der Empfangsberechtigung oder solange ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren läuft. Hier erfahren Sie, wann das gilt.
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.
Was bedeutet das konkret?
Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Versicherer mit der Auszahlung noch warten. Das ist der Fall, wenn nicht sicher geklärt ist, ob der Versicherungsnehmer das Geld tatsächlich empfangen darf, oder wenn im Zusammenhang mit dem Schadenfall noch ein Verfahren einer Behörde oder eines Strafgerichts gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten anhängig ist.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer die Zahlung aufschieben?
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.
Was bedeutet Zweifel an der Empfangsberechtigung?
Das bezieht sich auf Zweifel daran, ob der Versicherungsnehmer zum Empfang der Zahlung berechtigt ist. Bestehen solche Zweifel, kann der Versicherer die Zahlung aufschieben.
Spielt ein laufendes Verfahren eine Rolle?
Ja. Solange ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft, kann der Versicherer die Zahlung aufschieben.
Gilt die Aufschiebung auch bei Verfahren gegen den Repräsentanten?
Ja. Die Aufschiebung ist möglich, wenn ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren aus Anlass dieses Versicherungsfalles gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten noch läuft.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2022.02
