Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung entscheidet der Zeitpunkt der Vertragsbeendigung darüber, welcher Teil der Prämie dem Versicherer zusteht. Erfahren Sie, wie sich die Prämie bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung sowie bei fehlendem versichertem Interesse berechnet.
1. Allgemeiner Grundsatz
- Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
- Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
2. Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
- Übt der Versicherungsnehmer sein Recht aus, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Belehrung über das Widerrufsrecht, über die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie zu erstatten; dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
- Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der Versicherungsnehmer Gefahrumstände, nach denen der Versicherer vor Vertragsannahme in Textform gefragt hat, nicht angezeigt hat, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu. Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
- Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
- Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Hausratversicherung Rechner Ammerländer Versicherung
Was bedeutet das konkret?
Endet die Hausratversicherung vor dem regulären Ablauf, wird die Prämie grundsätzlich anteilig für den Zeitraum berechnet, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Je nach Grund der Beendigung – etwa Widerruf, Rücktritt, Anfechtung oder ein von Anfang an fehlendes versichertes Interesse – gelten unterschiedliche Regeln dazu, welcher Teil der Prämie beim Versicherer verbleibt oder ob eine angemessene Geschäftsgebühr anfällt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der oben stehende Wortlaut.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Prämie, wenn der Vertrag vorzeitig endet?
Dem Versicherer steht für die betreffende Versicherungsperiode nur der Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Welche Prämie ist bei einem Widerruf innerhalb von zwei Wochen zu erstatten?
Der Versicherer hat nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten – vorausgesetzt, es wurde ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt und der Versicherungsnehmer hat dem vorzeitigen Beginn des Schutzes zugestimmt. Wurde nicht belehrt, ist zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie zu erstatten, sofern keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Was gilt bei Rücktritt des Versicherers wegen nicht gezahlter Erstprämie?
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Muss ich zahlen, wenn das versicherte Interesse zu Beginn nicht besteht?
Nein, der Versicherungsnehmer ist dann nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Was gilt bei arglistiger Täuschung?
Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.