Wer den Versicherer bei der Ammerländer Versicherung in der Hausratversicherung arglistig über Grund oder Höhe der Entschädigung täuscht oder dies versucht, verliert seinen Entschädigungsanspruch. Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betruges gilt dabei als Beweis für die Täuschung.
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden muss der Versicherungsnehmer wahrheitsgemäße Angaben machen. Wer bewusst falsche Angaben zum Grund oder zur Höhe der Entschädigung macht oder dies versucht, kann seinen Anspruch auf Leistung verlieren. Liegt ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betruges oder Betrugsversuches vor, gilt die Täuschung als erwiesen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert bei arglistiger Täuschung nach einem Schaden?
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer ihn arglistig über Tatsachen täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Genügt bereits der Versuch einer Täuschung?
Ja. Auch der Versuch, den Versicherer arglistig über für den Grund oder die Höhe der Entschädigung bedeutsame Tatsachen zu täuschen, führt zur Leistungsfreiheit.
Welche Rolle spielt ein Strafurteil?
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, gelten die Voraussetzungen als bewiesen.
Auf welche Angaben bezieht sich die Täuschung?
Auf Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Dokumentversion: 2022.02
