In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung umfasst der Hausrat alle Sachen, die dem Haushalt zur privaten Nutzung dienen – inklusive Wertsachen, Bargeld, Einbaumöbeln und sogar Haustieren. Erfahren Sie, was zum Versicherungsort zählt und welche Sachen ausdrücklich nicht zum Hausrat gehören.
Definitionen Hausrat
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen), die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind,
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung gemäß Nr. 1 dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt,
- im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt (siehe Nr. 4 Punkt 5),
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind,
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte,
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen,
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen,
- Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen (siehe Nr. 3 Punkt 1 und 2) gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Versicherungsort
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).
- Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden. Die Entschädigungsgrenze ist höchstens auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Nicht versicherte Sachen
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 2 Abschnitt 3 und Punkt 1 genannt,
- vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser Gefahr trägt. Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden – auch höher- oder geringerwertigere –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Nr. 2 Abschnitt 3 genannt,
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter Nr. 2 Abschnitt 3 genannt,
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen,
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z. B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen),
- elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Hausratversicherung Rechner Ammerländer Versicherung
Was bedeutet das konkret?
Als Hausrat gelten grundsätzlich alle privat genutzten Dinge Ihres Haushalts in der versicherten Wohnung – vom Mobiliar über Wertsachen und Bargeld bis hin zu bestimmten Booten, Geräten und Haustieren. Auch fest eingefügte Sachen wie Einbauküchen zählen dazu, wenn Sie sie selbst angeschafft haben. Der Versicherungsort umfasst dabei nicht nur die eigentlichen Wohnräume, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Balkone, Nebengebäude, gemeinschaftlich genutzte Kellerräume und Garagen. Nicht abgedeckt sind hingegen etwa Fahrzeuge, Gebäudebestandteile oder Sachen, die bereits gesondert versichert sind.
Häufige Fragen
Gehören Wertsachen und Bargeld zum Hausrat?
Ja, Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten allerdings besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Sind Einbauküchen und Einbaumöbel mitversichert?
Ja, in das Gebäude eingefügte Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen gehören zum Hausrat, wenn der Versicherungsnehmer sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
Was zählt zum Versicherungsort?
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Dazu gehören die zu Wohnzwecken dienenden Räume, Loggien, Balkone, unmittelbar anschließende Terrassen, privat genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen sowie gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume wie Fahrrad- oder Waschkeller auf dem Grundstück der versicherten Wohnung.
Sind Kraftfahrzeuge über die Hausratversicherung abgesichert?
Nein, Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger gehören unabhängig von ihrer Versicherungspflicht nicht zum Hausrat, ebenso wenig deren Teile und Zubehör, soweit sie nicht unter Nr. 2 Abschnitt 3 genannt sind.
Ist der Hausrat auch außerhalb der Wohnung versichert?
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung oder soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist versichert.
