In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gehören bestimmte Sachen nicht zum versicherten Hausrat – dazu zählen unter anderem Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Hier erfahren Sie im Überblick, welche Gegenstände von der Absicherung ausgenommen sind.
Nicht zum Hausrat gehören:
- a) Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 2 c) aa) genannt;
- b) vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser Gefahr trägt.
Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden – auch höher- oder geringerwertigere –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen;
- c) Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Nr. 2 c) genannt;
- d) Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter Nr. 2 c) genannt;
- e) Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen;
- f) Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z. B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen);
- g) elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Gegenstand in Ihrer Wohnung zählt automatisch zum versicherten Hausrat. Bestimmte Sachen sind ausdrücklich ausgenommen – etwa fest zum Gebäude gehörende Bestandteile, Fahrzeuge, der Hausrat von Mietern oder Untermietern sowie Dinge, die bereits über einen eigenen Vertrag abgesichert sind. Auch elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören nicht dazu. Diese Auflistung hilft Ihnen einzuordnen, welche Gegenstände über die Hausratversicherung nicht abgedeckt sind.
Häufige Fragen
Sind Kraftfahrzeuge über die Hausratversicherung versichert?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie deren Teile und Zubehör gehören nicht zum versicherten Hausrat, soweit sie nicht unter Nr. 2 c) genannt sind.
Ist der Hausrat von Mietern oder Untermietern mitversichert?
Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers gehört nicht zum versicherten Hausrat – es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen.
Sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme abgedeckt?
Nein. Elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören nicht zum versicherten Hausrat.
Was gilt für Sachen, die bereits gesondert versichert sind?
Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind – zum Beispiel Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen –, gehören nicht zum versicherten Hausrat.
Sind vom Mieter ersetzte Sachen des Gebäudeeigentümers versichert?
Nein. Werden ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in dessen Eigentum übergegangene Sachen durch den Mieter ersetzt – auch höher- oder geringerwertigere –, sind diese im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen.
