Bei der Unfallversicherung der Ammerländer können sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten in Textform kündigen; kündigt der Versicherer, darf der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang zum gleichen Zeitpunkt den Hauptvertrag beenden.
Versicherungsnehmer und Versicherer können die Versicherung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Textform kündigen. Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den Hauptvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Beide Vertragsparteien dürfen den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten in Textform kündigen. Kündigt der Versicherungsnehmer selbst, kann er festlegen, dass die Kündigung erst zum Ende des laufenden Versicherungsjahres greift. Kündigt dagegen der Versicherer, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung den Hauptvertrag zum selben Zeitpunkt zu beenden.
Häufige Fragen
Welche Kündigungsfrist gilt für den Vertrag?
Versicherungsnehmer und Versicherer können die Versicherung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Textform kündigen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
Kann der Versicherungsnehmer den Zeitpunkt seiner Kündigung beeinflussen?
Ja. Kündigt der Versicherungsnehmer, kann er bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
Welche Möglichkeit hat der Versicherungsnehmer, wenn der Versicherer kündigt?
Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den Hauptvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Alltagshilfe 2017