Endet bei der Ammerländer in der Unfallversicherung der Hauptversicherungsvertrag, dann erlischt zugleich auch der Versicherungsschutz für weitere Hilfs- und Pflegeleistungen. Beide Deckungen sind damit aneinander gekoppelt und laufen zeitgleich aus.
Endet der Hauptversicherungsvertrag der Unfallversicherung, so erlischt damit auch die Versicherung weiterer Hilfs- und Pflegeleistungen.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz für weitere Hilfs- und Pflegeleistungen ist an den Hauptversicherungsvertrag der Unfallversicherung gebunden. Wird dieser Hauptvertrag beendet, endet auch die Absicherung dieser zusätzlichen Leistungen. Beide bestehen also nicht unabhängig voneinander.
Häufige Fragen
Was geschieht mit den Hilfs- und Pflegeleistungen, wenn der Unfallversicherungsvertrag endet?
Mit der Beendigung des Hauptversicherungsvertrages der Unfallversicherung erlischt auch die Versicherung weiterer Hilfs- und Pflegeleistungen.
Bleibt der Schutz für Hilfs- und Pflegeleistungen bestehen, wenn der Hauptvertrag ausläuft?
Nein. Die Versicherung weiterer Hilfs- und Pflegeleistungen erlischt zusammen mit der Beendigung des Hauptversicherungsvertrages.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Alltagshilfe 2017