Nach einem Unfall müssen bei der Ammerländer Unfallversicherung bestimmte Obliegenheiten beachtet werden: Wer gesetzlich krankenversichert ist oder einen eitsunfall erlitten hat, muss den Antrag auf Haushaltshilfe innerhalb von 3 Tagen beim Sozialversicherungsträger stellen, und über den Gesundheitszustand mitversicherter Kinder ist umfassend zu informieren. Wird eine Obliegenheit verletzt, kann das die Leistungspflicht einschränken oder ganz entfallen lassen.
Ist die versicherte Person gesetzlich krankenversichert oder handelt es sich um einen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung, muss ein Antrag auf Bewilligung einer Haushaltshilfe gestellt werden. Dieser Antrag ist spätestens innerhalb von 3 Tagen nach dem Unfall bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger einzureichen.
Bei Beginn der Leistungserbringung ist der Versicherer über den Gesundheitszustand der im Rahmen der Familienhilfe versicherten Kinder umfassend zu informieren. Während der Leistungserbringung sind Änderungen des Gesundheitszustandes dieser Kinder dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Eine Obliegenheitsverletzung kann Auswirkungen auf die Leistungspflicht des Versicherers haben:
- Wird eine Obliegenheit aus diesem Vertrag vorsätzlich verletzt, besteht kein Versicherungsschutz.
- Wird eine Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens.
- Eine Kürzung unterbleibt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Versicherer insoweit zur Leistung verpflichtet, als der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit
- weder für die Feststellung des Versicherungsfalles
- noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.
Dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde.
Wird eine Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit verletzt, die nach Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen ist, kann sich der Versicherer auf vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit nur berufen, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall gibt es bestimmte Pflichten, die eingehalten werden müssen. Ist man gesetzlich krankenversichert oder liegt ein Arbeitsunfall vor, muss der Antrag auf Haushaltshilfe innerhalb von drei Tagen beim Sozialversicherungsträger gestellt werden. Zudem ist der Versicherer über den Gesundheitszustand mitversicherter Kinder zu informieren. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert je nach Verschulden eine Kürzung oder den vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes.
Häufige Fragen
Bis wann muss der Antrag auf Haushaltshilfe gestellt werden?
Wenn die versicherte Person gesetzlich krankenversichert ist oder ein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vorliegt, muss der Antrag auf Bewilligung einer Haushaltshilfe spätestens innerhalb von 3 Tagen nach dem Unfall beim zuständigen Sozialversicherungsträger gestellt werden.
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit vorsätzlich verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit aus dem Vertrag besteht kein Versicherungsschutz.
Kann der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit trotzdem leisten müssen?
Ja. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung nach Schwere des Verschuldens kürzen. Eine Kürzung unterbleibt jedoch, wenn nachgewiesen wird, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Zudem bleibt der Versicherer insoweit zur Leistung verpflichtet, als nachgewiesen wird, dass die Verletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war – außer bei arglistiger Verletzung.
Muss ich über die Gesundheit mitversicherter Kinder informieren?
Ja. Bei Beginn der Leistungserbringung ist der Versicherer umfassend über den Gesundheitszustand der im Rahmen der Familienhilfe versicherten Kinder zu informieren, und Änderungen sind während der Leistungserbringung unverzüglich anzuzeigen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Alltagshilfe 2017