Bei der Unfallversicherung der Ammerländer trägt der Versicherer die Kosten nur für Leistungen, die er selbst bei qualifizierten Dienstleistern in Auftrag gegeben hat; für lediglich vermittelte oder selbst beauftragte Leistungen entstehen dagegen keine Kostenübernahme und eigene Vertragsverhältnisse zwischen der versicherten Person und den Dienstleistern.
Der Versicherer beauftragt qualifizierte Dienstleister, um seine Leistungspflicht zu erfüllen. Die Kosten übernimmt er nur für solche Leistungen, die er selbst in Auftrag gegeben hat. Zwischen Ihnen oder der versicherten Person und den vom Versicherer beauftragten Dienstleistern werden dabei keine vertraglichen Beziehungen begründet.
Für Leistungen, die der Versicherer lediglich vermittelt, oder für andere Leistungen, die Sie selbst in Auftrag gegeben haben, übernimmt der Versicherer keine Kosten. In diesen Fällen kommen vertragliche Beziehungen nur zwischen Ihnen oder der versicherten Person und den beauftragten Dienstleistern zustande.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer setzt qualifizierte Dienstleister ein, um seine Leistungen zu erbringen, und zahlt deren Kosten nur, wenn er sie selbst beauftragt hat. In diesem Fall entsteht kein eigenes Vertragsverhältnis zwischen Ihnen oder der versicherten Person und dem Dienstleister. Wird eine Leistung dagegen nur vermittelt oder von Ihnen selbst beauftragt, trägt der Versicherer die Kosten nicht, und der Vertrag besteht dann allein zwischen Ihnen beziehungsweise der versicherten Person und dem Dienstleister.
Häufige Fragen
Für welche Dienstleistungen kommt der Versicherer bei einem Unfall auf?
Der Versicherer übernimmt die Kosten nur für die Leistungen, die er selbst bei qualifizierten Dienstleistern in Auftrag gegeben hat.
Was gilt für Leistungen, die nur vermittelt oder selbst beauftragt wurden?
Für lediglich vermittelte Leistungen oder für Leistungen, die Sie selbst in Auftrag gegeben haben, übernimmt der Versicherer keine Kosten.
Entsteht ein Vertrag zwischen mir und dem beauftragten Dienstleister?
Wenn der Versicherer den Dienstleister beauftragt, entstehen keine vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen oder der versicherten Person und diesem Dienstleister. Bei vermittelten oder selbst beauftragten Leistungen kommt der Vertrag dagegen nur zwischen Ihnen oder der versicherten Person und dem Dienstleister zustande.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Alltagshilfe 2017